Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen:

  • Arbeitslosengeld II;
  • Aussperrungsunterstützungen;
  • Betreuungsgeld;
  • Ein-Euro-Jobs[1];
  • Eingliederungsbeihilfe;
  • Europagehalt bzw. Europazulage (neben dem nationalen Gehalt bezogene Vergütung) für Lehrer an europäischen Schulen[2];
  • Gründungszuschuss;
  • HIV-Hilfeleistungen;
  • Höherversicherungsbeiträge des Arbeitgebers bei einer Altersteilzeit;
  • Inflationsausgleichsprämie;
  • Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung[3];
  • Sozialhilfe;
  • Streikunterstützungen;
  • Überbrückungsgeld nach dem SGB III;
  • Unterhaltsgeld als Darlehen.

Nach Auffassung der Verwaltung[4] handelt es sich bei den folgenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht um vergleichbare Lohnersatzleistungen i. S. d. § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG:

  • Verdienstausfall im Zusammenhang mit der Gewährung von Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V, wenn es sich um Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder die Ehepartner oder die Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes handelt;
  • Verdienstausfall bei häuslicher Krankenpflege nach § 37 Abs. 4 SGB V, wenn es sich bei der Pflegeperson um Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder die Ehepartner oder die Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes handelt, und Mitaufnahme einer Begleitperson zur stationären Behandlung aus medizinischen Gründen nach § 11 Abs. 3 SGB V;
  • Verdienstausfall an Lebend-Organ-Spender;
  • Verdienstausfall im Fall der Gewährung häuslicher Pflege nach § 198 RVO bzw. Haushaltshilfe nach § 199 RVO bei Schwangerschaft und Mutterschutz, wenn es sich um Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder die Ehepartner oder die Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes handelt.
  • Wehrsold;
  • Wintergeld;
  • Wohngeld.

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