Hat der Unternehmer den Pkw seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet, macht er die Vorsteuer zu 100 % geltend. Konsequenz ist, dass er auf der anderen Seite die private Nutzung der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Wenn er ein Fahrtenbuch führt, kann er den privaten Anteil, der der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, genau ermitteln.
Hält der Unternehmer die betrieblich gefahrenen Kilometer fest, kann er den Kostenanteil der Privatfahrten problemlos ermitteln, wenn er auch die Jahreskilometerleistung seines Fahrzeugs festhält.
Umsatzsteuer für die Privatnutzung
Herr Huber legt im Jahr insgesamt 19.200 km zurück. Davon entfallen 8.400 km (= 43,75 %) auf betriebliche Fahrten. Der Anteil der Privatfahrten beträgt somit 56,25 %. Er muss also 56,25 % der Kfz-Kosten, für die er den Vorsteuerabzug beanspruchen konnte, der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Kfz-Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Tatsächliche Kosten | Kosten ohne Vorsteuer |
Kosten mit Vorsteuer |
---|---|---|
Abschreibung | 4.000 EUR | |
Laufende Kosten | 2.212 EUR | |
Reparatur/Wartung/Pflege | 1.289 EUR | |
Versicherung | 943 EUR | |
Kfz-Steuer | 247 EUR | |
Sonstige Kosten | 275 EUR | |
Beträge insgesamt | 1.465 EUR | 7.501 EUR |
Der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind 7.501 EUR × 56,25 % = | 4.219,31 EUR |
Die Umsatzsteuer beträgt 19 % = | 801,67 EUR |
Die Umsatzsteuer i. H. v. 801,67 EUR muss in der Buchführung ausgewiesen werden. Da die Umsatzsteuer nicht einzeln gebucht werden kann, erfasst Herr Huber zunächst die 4.219,31 EUR, sodass sich der Gewinn um die Kosten für Privatfahrten erhöht. Das darf jedoch nicht sein. Deshalb muss die Gewinnauswirkung anschließend sofort wieder wie folgt rückgängig gemacht werden:
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 5.020,98 | 8921/4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) | 4.219,31 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 801,67 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 4.219,31 | 1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 4.219,31 |
Bei den Konten 8921/4645 (SKR 03/04) handelt es sich um sog. Automatikkonten. Die Umsatzsteuer wird beim Einbuchen des Bruttobetrags von 5.020,89 EUR automatisch rausgerechnet und auf die relevaten Umsatzsteuerkonten verbucht.
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