Hat der Unternehmer den Pkw seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet, macht er die Vorsteuer zu 100 % geltend. Konsequenz ist, dass er auf der anderen Seite die private Nutzung der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Wenn er ein Fahrtenbuch führt, kann er den privaten Anteil, der der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, genau ermitteln.

Hält der Unternehmer die betrieblich gefahrenen Kilometer fest, kann er den Kostenanteil der Privatfahrten problemlos ermitteln, wenn er auch die Jahreskilometerleistung seines Fahrzeugs festhält.

 
Praxis-Beispiel

Umsatzsteuer für die Privatnutzung

Herr Huber legt im Jahr insgesamt 19.200 km zurück. Davon entfallen 8.400 km (= 43,75 %) auf betriebliche Fahrten. Der Anteil der Privatfahrten beträgt somit 56,25 %. Er muss also 56,25 % der Kfz-Kosten, für die er den Vorsteuerabzug beanspruchen konnte, der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Kfz-Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 
Tatsächliche Kosten

Kosten

ohne Vorsteuer

Kosten

mit Vorsteuer
Abschreibung   4.000 EUR
Laufende Kosten   2.212 EUR
Reparatur/Wartung/Pflege   1.289 EUR
Versicherung 943 EUR  
Kfz-Steuer 247 EUR  
Sonstige Kosten 275 EUR  
Beträge insgesamt 1.465 EUR 7.501 EUR
 
Der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind 7.501 EUR × 56,25 % = 4.219,31 EUR
Die Umsatzsteuer beträgt 19 % = 801,67 EUR

Die Umsatzsteuer i. H. v. 801,67 EUR muss in der Buchführung ausgewiesen werden. Da die Umsatzsteuer nicht einzeln gebucht werden kann, erfasst Herr Huber zunächst die 4.219,31 EUR, sodass sich der Gewinn um die Kosten für Privatfahrten erhöht. Das darf jedoch nicht sein. Deshalb muss die Gewinnauswirkung anschließend sofort wieder wie folgt rückgängig gemacht werden:

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 5.020,98 8921/4645 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 4.219,31
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 801,67
 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
8924/4639 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 4.219,31 1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 4.219,31

Bei den Konten 8921/4645 (SKR 03/04) handelt es sich um sog. Automatikkonten. Die Umsatzsteuer wird beim Einbuchen des Bruttobetrags von 5.020,89 EUR automatisch rausgerechnet und auf die relevaten Umsatzsteuerkonten verbucht.

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