Sachverhalt
Ein bei der Agentur für Arbeit gemeldeter Arbeitsuchender betreut in seiner Freizeit die Sportgruppe in einem Seniorenheim. Er bekommt dafür ein monatliches Entgelt von 365 EUR.
Ergebnis
250 EUR bleiben durch die Übungsleiterpauschale lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 115 EUR können als Minijob abgerechnet werden. Auch bei arbeitslos gemeldeten Personen gilt die Tätigkeit als nebenberuflich.
Auszahlungsbetrag des Arbeitnehmers | |
Steuerfreie Übungsleiterpauschale | 250,00 EUR |
Entgelt für geringfügig Beschäftigte | 115,00 EUR |
Abzgl. Abzüge (ohne Beitragspflicht in der Rentenversicherung; Opt-out-Regelung) | - 0,00 EUR |
Auszahlbetrag | 365,00 EUR |
Arbeitgeberbelastung durch Minijob | |
Rentenversicherung (15 %) | 17,25 EUR |
Krankenversicherung (13 %) | 14,95 EUR |
Pauschalsteuer (2 %) | 2,30 EUR |
Gesamtbelastung (30 %) | 34,50 EUR |
+ ggf. Umlagen |
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