Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer ist hauptberuflich Angestellter. In seiner Freizeit betreut er in einer Behinderteneinrichtung eine künstlerische Arbeitsgemeinschaft. Er bekommt dafür ein monatliches Entgelt von 650 EUR.
Ergebnis
250 EUR bleiben durch die Übungsleiterpauschale lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 400 EUR können als Minijob abgerechnet werden.
Auszahlungsbetrag des Arbeitnehmers | |
Steuerfreie Übungsleiterpauschale | 250,00 EUR |
Entgelt für geringfügig Beschäftigte | 400,00 EUR |
Abzgl. Abzüge (ohne Aufstockung in der Rentenversicherung; Opt-out-Regelung) | - 0,00 EUR |
Auszahlungsbetrag | 650,00 EUR |
Arbeitgeberbelastung durch Minijob | |
Rentenversicherung (15 %) | 60,00 EUR |
Krankenversicherung (13 %) | 52,00 EUR |
Pauschalsteuer (2 %) | 8,00 EUR |
Gesamtbelastung (30 %) | 120,00 EUR |
+ ggf. Umlagen |
Hinweis
Für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Entgelts wird der pro Jahr zur Verfügung stehende Steuerfreibetrag i. H. v. 3.000 EUR immer als erstes in voller Höhe vom zu erwartenden Gesamtverdienst abgezogen. Ergibt sich danach ein Verdienst bis 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR), liegt ein Minijob vor.
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