1 Urlaubsanspruch Bauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer über 18 Jahre (West)

 

Sachverhalt

Ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer tritt am 1.5.2024 in das Unternehmen ein. Vom 1.1.-30.4.2024 war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Aus dem Vorjahr stehen ihm noch 2,5 Urlaubstage und 355,21 EUR Urlaubsgeld zu. Im Juli 2024 nimmt der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub.

Wie wird das Urlaubsgeld für diesen Mitarbeiter berechnet?

Ergebnis

Die Urlaubsvergütung beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer nach dem 18. Lebensjahr 14,25 % ihres steuerpflichtigen Bruttolohns. In diesem Betrag ist das zusätzliche Urlaubsgeld von 25 %[1] bereits enthalten, muss aber bei der Lohnabrechnung gesondert über einen Einmalbezug bzw. sonstigen Bezug ausgewiesen und abgerechnet werden. Vorjahresansprüche müssen bis zum Ende des laufenden Jahres genommen werden. Die Auszahlung erfolgt durch den aktuellen Arbeitgeber.

Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, werden die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Urlaubsanspruch verfällt gegenüber dem Arbeitgeber erst ab dem übernächsten Jahr. Der Urlaubsanspruch 2023 verfällt am 31.12.2024 beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann seinen nicht in Anspruch genommen Urlaub von 2023 ab dem 1.1.2025 direkt bei der SOKA-BAU beantragen. Dieser Anspruch ist bis zum 31.12.2025 zu realisieren.

Neuerungen Urlaub aus dem Vorjahr: Gemäß § 8 Ziffer 2.7 BRTV wird im Bauhauptgewerbe ab dem Jahreswechsel 2022/2023 der im laufenden Kalenderjahr erworbene Urlaubsanspruch im Dezember kaufmännisch gerundet.

Wenn sich am Ende des Jahres also z. B. rechnerisch ein Resturlaub von 0,5 Tage ergibt, ist der auf einen Urlaubstag aufzurunden und zukünftig in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Bisher wurde der Jahresurlaub mit der Dezember-Abrechnung vollständig abgebaut und das Entgelt ausbezahlt. In unserem Beispiel also gerundet von 2,5 auf 3,0 Urlaubstage.

Bei Urlaubsantritt werden volle Urlaubstage entsprechend den Beschäftigungstagen ermittelt. Beschäftigungstage sind alle Kalendertage während der Beschäftigung im Bauhauptgewerbe. Volle Monate werden mit 30 Tagen gerechnet. Somit erwirbt der Arbeitnehmer für je 12 Beschäftigungstage einen Tag Jahresurlaub.[2]

 
Berechnung Urlaubsgeld
Urlaubsgeld Vorjahr 3 Tage (inkl. 71,05 EUR zusätzliches Urlaubsgeld: 355,21 EUR : 125 % x 25 %) 355,21 EUR
Zzgl. Urlaubsgeld 1.1.-30.4.2024, vom Vorarbeitgeber übertragen: Bruttolohn 7.352,63 EUR x 14,25 % + 1.047,75 EUR
Zzgl. Urlaubsgeld vom 1.5.-30.6.2024: Bruttolohn 5.497,80 EUR x 14,25 % + 783,44 EUR
Resturlaubsvergütung Ende Juni 2024 2.186,40 EUR
Zzgl. Urlaubsgeld Juli 2024: Bruttolohn 3.887,88 EUR x 14,25 % + 554,03 EUR
Die ausbezahlte Urlaubsvergütung Stand Juli 2024 ist nicht in die Berechnungsgrundlage einzurechnen.  
Anspruch Urlaubsvergütung im Kalenderjahr 2.740,43 EUR
 
Berechnung Urlaubstage[3]
Beschäftigungstage vom Vorarbeitgeber (1.1.-30.4.2024) 120 Tage
Beschäftigungstage aktueller Arbeitgeber inkl. Juli 2024 90 Tage
Beschäftigungstage gesamt 210 Tage
Urlaubstage (210 Beschäftigungstage : 12) 17,5 Tage
 
Höhe der Urlaubsvergütung für 4 Tage
Urlaubsvergütung je Tag (2.740,43 EUR : 17,5 Urlaubstage) 156,60 EUR
3 Urlaubstage aus dem Vorjahr 2023  
Urlaubsgeld 284,16 EUR
Zusätzliches Urlaubsgeld 25 % 71,05 EUR
1 Urlaubstag aus dem laufenden Jahr 2024  
Urlaubsgeld 125,28 EUR
Zusätzliches Urlaubsgeld 25 % 31,32 EUR
4 Tage Urlaub Juli 2024 inkl. zusätzliches Urlaubsgeld 511,81 EUR

Praxis-Tipp

Der Arbeitgeber sollte bei Eintritt des Arbeitnehmers die Urlaubswerte des Vorarbeitgebers verlangen. Auskünfte hierüber können auch bei der SOKA-BAU in Wiesbaden erfragt werden. Die Behörde gibt aber nur Auskünfte, wenn der Arbeitnehmer angemeldet ist. In der Praxis werden die Werte dann erst im Folgemonat des Neueintritts eingegeben. Dienstleister (z. B. Steuerberater), die für das Unternehmen im Bereich der Baulohnabrechnung tätig sind, müssen eine Vollmacht von ihrem Mandanten bei der SOKA-Bau vorlegen, um Auskünfte zu erhalten. Alternativ können diese abrechnungsrelevanten Daten auch über einen Online-Zugriff bei der SOKA-Bau abgerufen werden.

Liegt eine Schwerbehinderung nach den gesetzlichen Vorschriften vor, beträgt die Urlaubsvergütung des entstandenen Urlaubs 16,63 % des Bruttolohns.[4] Des Weiteren erwirbt der schwerbehinderte Mitarbeiter Anspruch auf einen Tag Urlaub nach 10,3 Beschäftigungstagen, das sind pro Jahr 5 Tage zusätzlich.[5]

Hinweise

Das Urlaubsgeld im Bauhauptgewerbe ist zwingend wie im Beispiel zu berechnen, da die Berechnung dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe unterliegt und allgemeinverbindlich ist. Der Arbeitgeber erhält die gezahlte Urlaubsvergütung im Rahmen des Ausgleichsverfahrens von der SOKA-BAU wieder zurück. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht erstattet.

Nicht genommene Urlaubsansprüche aus 2022 können ab 1.1.2024 bis zum Ende des Jahres 2024 bei der SOKA-BAU direkt vom Arbeitnehmer eingelöst werden. Antragsformulare sind unter https://www.soka-bau.de/service/soka-bau-a-z/entschaedigung zu finden.

Achtung

Diese Berechnung gilt nur für Betriebe, die in den ...

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