Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin erhält zum Geburtstag einen Gutschein einer Parfümerie i. H. v. 60 EUR. Stellt der Gutschein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn für die Arbeitnehmerin dar?

Ergebnis

Der Gutschein gilt als steuer- und sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeit.

Hinweis

Die 60-EUR-Grenze für Sachgeschenke anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses gilt unabhängig von der 50-EUR-Grenze für geringfügige Sachbezüge. Die Mitarbeiterin kann also z. B. neben der Überlassung eines monatlichen Warengutscheins i. H. v. 50 EUR einen Geburtstagsgutschein i. H. v. 60 EUR erhalten. Auch die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung bzw. die Überlassung von Mahlzeiten oder Essenmarken ist nicht auf die 50-EUR-Grenze anzurechnen.

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