Wird die OHG beim Tod eines Gesellschafters kraft ausdrücklicher Regelung im Gesellschaftsvertrag aufgelöst, sind die Erben (in Erbengemeinschaft) Gesellschafter der Liquidationsgesellschaft.

Will ein Gesellschafter seine Stellung innerhalb der OHG vererben, so muss eine entsprechende Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag enthalten sein.

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