Der Einzelunternehmer als Erblasser wird ganz normal beerbt, also vom Alleinerben oder den Miterben. Die Erben können die Firma[1] des Erblassers fortführen, und zwar mit oder ohne einen Zusatz, der die Nachfolge zum Ausdruck bringt.[2]  Das Unternehmen kann zwar von den Erben ohne zeitliche Begrenzung in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Da aber häufig ein Miterbe "Bares" sehen will, ist das Einzelunternehmen im Todesfall häufig aufgrund der Erbauseinandersetzung von der Zerschlagung durch die Erben bedroht. Vor diesem Hintergrund sind Nachfolgeregelungen sinnvoll.

 
Hinweis

Möglichkeiten des Einzelunternehmers

Er kann einen Nachfolger testamentarisch oder durch Erbvertrag bestimmen. Wenn mehrere Nachfolger Interesse an der Fortführung haben, kann der Einzelunternehmer neben der Erbeinsetzung testamentarisch die Gründung einer (Personen-/Kapital-) Gesellschaft anordnen und dabei auch die Regeln des Gesellschaftsvertrags vorgeben.

Alternativ kann der Einzelkaufmann[3] zu Lebzeiten seinen Betrieb oder Teile davon durch Ausgliederung in eine GmbH überführen, wenn seine Firma im Handelsregister eingetragen ist.[4]  Damit kann er in der zu gründenden GmbH mehrere Geschäftsanteile bilden, die er dann teilweise seinem gewünschten Nachfolger zeitnah überlassen kann (Einarbeitungsmöglichkeit). Nach dem Tod des Inhabers eines Handwerkbetriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen. Sie müssen aber dafür sorgen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird. Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.[5]

 
Praxis-Tipp

Rechtzeitig Handwerksmeister suchen

Ist es absehbar, dass der Inhaber eines Handwerkbetriebs (z. B. aufgrund Alters oder Krankheit) seinen Betrieb nicht mehr lange fortführen kann, sollte er – darf keiner seiner Nachfolger das Handwerk betreiben – schon einen möglichen Betriebsleiter suchen, auf den im Ernstfall zurückgegriffen werden kann.

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