Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme.

Der Unternehmer muss sich typischerweise mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen, mit der Planung der Nachfolge

  • für den Fall des unerwarteten Todes und
  • der Übergabe zu Lebzeiten.

Die Durchführung der Unternehmensnachfolge kann erfolgen durch

  • Übertragung des Unternehmens im Todesfall durch letztwillige Verfügungen oder
  • Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
 
Wichtig

Verfügungen zu Lebzeiten eines verheirateten Unternehmers – Ehepartner muss zustimmen

Zwischen Ehepartnern, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, ist die Freiheit, über das eigene Vermögen im Ganzen zu verfügen, beschränkt.[1] Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.[2]

Im Folgenden ist nur das erforderliche Grundlagenwissen für eine Unternehmensnachfolge ausgeführt.

 
Hinweis

Immer rechtliche und steuerliche Beratung einholen

Ständige Änderungen im Steuerrecht und immer neue Urteile auch im Erbrecht erfordern eine umfassende Beratung durch Steuerberater und Anwälte, die sich auf das Erbrecht und Unternehmensnachfolge spezialisiert haben. Es lohnt sich, wenn an den Beratungskosten nicht gespart wird. Ein Steuerberater darf nicht rechtlich beraten, sodass die Beauftragung beider Experten unabdingbar ist.

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