Als Einzelkosten werden in der industriellen Unternehmenspraxis traditionell

  • die Materialeinzelkosten,
  • die Fertigungslohnkosten sowie
  • die Sondereinzelkosten der Fertigung und
  • die Sondereinzelkosten des Vertriebs geplant.

Die übrigen Kostenarten stellen Gemeinkosten dar. Die Einzelkosten werden kostenträgerbezogen geplant. Ausgehend von der Absatzplanung werden die Einzelkosten je Erzeugniseinheit ermittelt. Die gesamten Einzelkosten ergeben sich als Produkt aus den Einzelkosten pro Erzeugniseinheit und der herzustellenden Stückzahl.

Fertigungslohnkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung

Für das Produktionscontrolling sind von den traditionell als Einzelkosten geplanten Kostenarten nur die Fertigungslohnkosten und die Sondereinzelkosten der Fertigung bedeutsam. Weitgehend unstrittig ist, die Sondereinzelkosten der Fertigung den Kostenträgern direkt als Einzelkosten zuzurechnen. Als Sondereinzelkosten der Fertigung werden meist die Kosten erzeugnisspezifischer Spezialwerkzeuge geplant, die auf die voraussichtliche Stückzahl der mit einem Werkzeug zu produzierenden Erzeugnisse verrechnet werden.

Automatisierungsgrad als Bestimmungsfaktor für die Behandlung der Fertigungslöhne

Ob die Fertigungslohnkosten sinnvollerweise als Einzelkosten geplant werden, hängt von ihrem Anteil an den Gesamtkosten ab. Dieser wird wesentlich vom Automatisierungsgrad der Produktion bestimmt. Bei gering automatisierten, mit hohem Personaleinsatz arbeitenden Fertigungsprozessen, wie sie z. B. für die Textilindustrie in Entwicklungsländern typisch sind, empfiehlt sich wegen des hohen Lohnkostenanteils, die Fertigungslohnkosten als Einzelkosten einzustufen. Auch in der generell eher arbeitsintensiven Bauindustrie und in der Produktion standardisierter Dienstleistungen (z. B. bei Kfz-Werkstätten) erscheint dies sinnvoll. In automatisierten Fertigungsbereichen, in denen der Anteil der Fertigungslöhne an den Gesamtkosten nicht selten unter 5 % liegt, setzt sich dagegen die Behandlung als Gemeinkostenart durch.

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