Unterscheidung Einzel- und Gemeinkosten

Plankostenrechnungssysteme setzen adäquate Techniken der Kostenerfassung und -verrechnung voraus. So werden in allen Plankostenrechnungssystemen Einzel- und Gemeinkosten unterschieden, womit implizit eine Zuschlags-, Maschinenstundensatz- bzw. Bezugsgrößenkalkulation unterstellt wird.

Bei allen Verfahrenstypen der Plankostenrechnung setzen Planung und Kontrolle der Einzelkosten bei den Kostenträgern an; nennenswerte Besonderheiten in der Vorgehensweise bestehen nicht. Dagegen weichen die von der Betriebswirtschaftslehre entwickelten Systeme der Plankostenrechnung in der Planung und Kontrolle der Gemeinkosten voneinander ab. Es lassen sich die starre Plankostenrechnung, die Grenzplankostenrechnung und die flexible Plankostenrechnung unterscheiden.[1]

Aktuell: flexible Plankostenrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis

Als State of the Art gilt heute die flexible Plankostenrechnung mit paralleler Führung von Voll- und Teilkosten. Sie ist in der Lage, für alle zentralen Kostenrechnungsaufgaben relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, und damit einen wichtigen Beitrag zur Lösung sowohl kurzfristiger als auch mittel- bis langfristiger Entscheidungsprobleme zu leisten.

[1] Vgl. dazu im Einzelnen Joos, 2014, S. 265 ff.

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