Im Wesentlichen kommen fünf Argumente für eine Internationalisierung infrage:

  • besserer Zugang zum Kapitalmarkt,
  • Orientierung an (Informations-)Bedürfnissen der shareholder,
  • Imagevorteile,
  • Abstimmung von externem und internem Rechnungswesen,
  • Vereinheitlichung des internen Konzernreportings.

Am wichtigsten sind der erste und der letzte Punkt.

Die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten muss nicht nur das Unternehmen betreffen, das ein Listing an einer Börse anstrebt und ab Zulassungsantrag ohnehin zur Rechnungslegung nach IFRS verpflichtet ist (§ 315e Abs. 2 HGB). Auch folgender Fall ist einschlägig:

 

Beispiel

Ein mittelständischer Industriekonzern strebt die Übernahme eines englischen Wettbewerbers an. Der hohe Finanzierungsbedarf soll durch einen Konsortialkredit der beiden Hausbanken gedeckt werden. Diese möchten Teile des Kredits im Innenverhältnis an andere, von London aus agierende Banken weiterreichen. Gegenüber einem deutschen Konzernabschluss haben die potenziellen internationalen Partner der Banken teils aus sprachlichen, teils aus möglicherweise unberechtigten, aber jedenfalls vorhandenen inhaltlichen Gründen eine starke Aversion. Eine Refinanzierung der Hausbanken und damit die Finanzierung des Unternehmens hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Plan- und Istzahlen nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden. Diese Anforderung wird daher zum Bestandteil des Kreditvertrags.

Wichtiger als derartige externe Vorteile können interne Effekte aus der Vereinheitlichung des Konzernreportings sein. Auch mittelständische Unternehmen sind auf vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen immer häufiger an ausländischen Tochterunternehmen beteiligt. Nicht selten ist dabei zu beobachten: Fehlentwicklungen ausländischer Töchter werden erheblich später erkannt als vergleichbar bei deutschen Tochterunternehmen. Entsprechend verspätet fallen auch die notwendigen Anpassungsentscheidungen aus, vom Austausch des Country-Managers über eine Restrukturierung der Tochtergesellschaft bis zu ihrer Liquidation. Entsprechend höher sind die Kosten solcher Anpassungsentscheidungen. Eine wichtige Ursache derartiger Fehlsteuerung ist der Verzicht auf ein aussagefähiges, zeitnahes unterjähriges Konzernreporting. Jede ausländische Tochter berichtet nach ihrem nationalen Rechnungslegungssystem oder nach ihrem höchst lückenhaften HGB-Verständnis. Die inländische Zentrale eines mittelständischen Konzerns ist jedoch personell nicht so ausgestattet, dass sie jeweils die "Übersetzung" in das Berichtsformat der Muttergesellschaft vornehmen könnte. Fehlentwicklungen werden nicht richtig und nicht rechtzeitig interpretiert. Ihre zu späte Beseitigung kostet ein Vielfaches mehr, als die frühzeitige Einführung eines einheitlichen, an internationalen Grundsätzen orientierten Konzernreportings je hätte kosten können.

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