Wie bei natürlichen Personen bestimmt sich auch bei Personengesellschaften die Einkunftsart nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit. Deren tatsächliche Ausgestaltung gibt die Eingruppierung in die einzelnen einkommensteuerlichen Einkunftsarten vor.

Personengesellschaften können folgende Einkunftsarten aufweisen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[1];
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2];
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[3];
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen[4];
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung[5]
  • und Sonstige Einkünfte.[6]

Ausgeschlossen sind lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit[7], welche nur von natürlichen Personen erzielt werden können, nicht aber durch einen Zusammenschluss natürlicher Personen.

In der Praxis kommt diese mögliche Vielfalt der Einkunftsarten vor allem bei der Rechtsform der GbR zum Tragen. Bei den übrigen Gesellschaftsformen ist die Einkunftsart oftmals durch die rechtsformtypische Tätigkeit vorgegeben[8] oder eine sog. Abfärbung tritt ein.[9]

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