Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Privatentnahme allgemein 1800 2100   Privatentnahme allgemein
Privateinlage 1890 2180   Privateinlage
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) 8820 4845   Sonstige betriebliche Erträge
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 2315 4855   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts handelt es sich um eine Entnahme aus dem abgebenden Betriebsvermögen, die mit dem Buchwert anzusetzen ist, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Die Entnahme ist auf das Konto "Privatentnahmen allgemein" 1800/2100 (SKR 03/04)zu buchen.

Bei der Aufnahme des Wirtschaftsguts aus dem abgebenden Betriebsvermögen handelt es sich um eine Einlage, die im aufnehmenden Betriebsvermögen als Einlage auf das Konto "Privateinlagen" 1890/2108 (SKR 03/04) zu buchen ist.

 

Buchungssatz (abgebendes Unternehmen):

Privatentnahmen allgemein

an Wirtschaftsgut

 

Buchungssatz (aufnehmendes Unternehmen):

Wirtschaftsgut

an Privateinlagen

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