Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Privatentnahme allgemein | 1800 | 2100 | Privatentnahme allgemein | |
Privateinlage | 1890 | 2180 | Privateinlage | |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) | 8820 | 4845 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 2315 | 4855 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts handelt es sich um eine Entnahme aus dem abgebenden Betriebsvermögen, die mit dem Buchwert anzusetzen ist, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Die Entnahme ist auf das Konto "Privatentnahmen allgemein" 1800/2100 (SKR 03/04)zu buchen.
Bei der Aufnahme des Wirtschaftsguts aus dem abgebenden Betriebsvermögen handelt es sich um eine Einlage, die im aufnehmenden Betriebsvermögen als Einlage auf das Konto "Privateinlagen" 1890/2108 (SKR 03/04) zu buchen ist.
Buchungssatz (abgebendes Unternehmen):
Privatentnahmen allgemein |
an Wirtschaftsgut |
Buchungssatz (aufnehmendes Unternehmen):
Wirtschaftsgut |
an Privateinlagen |
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