Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) ist eine speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen (Freiberufler) geschaffene Rechtsform. Sie ist aus der GbR bzw. der OHG abgeleitet worden, jedoch mit einer gewissen Verbesserung bei der Haftung. Diese ist beschränkt auf die Partner, welche bei einer fehlerhaften Berufsausübung mitgewirkt haben. In der Unterform – der PartGG mbB – kann das persönliche Haftungsrisiko des Partners weitgehend auf eine Versicherung abgewälzt werden.

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