Allen hierunter gefassten Rechtsformen ist gemeinsam, dass die jeweilige Gesellschaft auf die Person des einzelnen Gesellschafters aufbaut. Prägend dabei ist vor allem die persönliche Mitarbeit des Gesellschafters und die Geschäftsführung und Vertretung durch die Gesellschafter – die sog. Selbstorganschaft. Essenziell ist auch die persönliche Haftung der Gesellschafter.

Doch nicht alle Personengesellschaften weisen noch diese Reinform auf, so ist die Mitarbeit in der Gesellschaft nicht immer zwingend und auch die persönliche Haftung ist teilweise nur noch eingeschränkt vorhanden.

Die Personengesellschaften haben grundsätzlich keine eigene Persönlichkeit. Teilweise sind sie aber einer juristischen Person angenähert, da manche Personengesellschaften eine gewisse Rechtsfähigkeit haben und selbst Träger des Gesamtvermögens sind.

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