Immer mehr Kündigungen enden vor dem Arbeitsgericht. Das hat mehrere Gründe. Zum einen besteht für viele private Personen eine Rechtsschutzversicherung (z. B. auch durch die Gewerkschaften), die das Risiko der Kosten eines Prozesses abdeckt. Zum anderen sorgt die arbeitnehmerfreundliche Haltung der Arbeitsgerichte dafür, dass viele Hoffnungen auf Abfindungen geweckt werden. Auch die Forderungen der Arbeitsagenturen nach dem Versuch, das Arbeitsverhältnis mit allen Mitteln zu halten, führt in der Praxis zu Arbeitsprozessen. Nicht immer kann außergerichtlich eine Vereinbarung getroffen werden, sodass innerhalb des Personalabbaus damit gerechnet werden muss, eine gewisse Zahl von Arbeitsgerichtsprozessen zu führen.

Da die meisten dieser Prozesse in der ersten Verhandlung, der Güteverhandlung, nach der Meinungsbildung durch den Richter mit einem Vergleich erledigt werden, entstehen keine Gerichtskosten. Diese sind für die Güteverhandlung nicht vorgesehen. Da ein Unternehmen sich jedoch meist durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, entstehen entsprechende Kosten. Auch die Vorbereitung und Abstimmung sowie die Fertigstellung der notwendigen Unterlagen für den Anwalt verbraucht Zeit. In manchen Fällen muss auch der Geschäftsführer oder ein Vertreter vor Gericht erscheinen.

Damit wird klar, dass durch einen Prozess Kosten entstehen, die durch den Personalabbau verursacht werden. Die Höhe dieser Kosten ist nur schwer vorhersehbar, da sie abhängig ist von der Anzahl der Mitarbeiter, die einen Prozess anstrengen, von der Höhe der Streitwerte und von der dafür aufzuwendenden Zeit. Eine Hilfe für die Planung kann die Struktur in Tab. 3 geben:

 
Kosten für EUR
Beratung Rechtsanwalt  
Gerichtsvertretung Rechtsanwalt  
Gerichtsgebühren (nach Güteverhandlung)  
Zeitaufwand für Prozessvorbereitung  
Zeitaufwand für Prozessbeteiligung  
Nebenkosten  

Tab. 3: Übersicht der Kosten aus einem Arbeitsprozess

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