Kommentar

1. Eine festzugesagte Rentenerhöhung von 2% jährlich ab Rentenbeginn ist bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zu berücksichtigen. Sie ist keine hinsichtlich des Zeitpunkts ihres Wirksamwerdens oder ihres Umfangs ungewisse Erhöhung i. S. von § 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 EStG ( Pensionsrückstellungen ).

2. Die Erhöhungsverpflichtung von 2% jährlich bezieht sich allerdings auf das zur Zeit der Pensionszusage noch nicht festliegende Aktivgehalt der letzten drei Monate vor dem Rentenbeginn als Bemessungsgrundlage für die Rentenzahlungen. Deshalb darf in derartigen Fällen der Berechnung der Pensionsrückstellung nur das vor dem Bilanzstichtag gezahlte Aktivgehalt als Bemessungsgrundlage zugrundegelegt und hierbei die zweiprozentige Erhöhung berücksichtigt werden.

3. Künftig mögliche Gehaltserhöhungen dürfen als ungewisse künftige Veränderungen nicht als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.

4. Die einem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Altersrente von 70% seiner Aktivbezüge vor Rentenbeginn führt nicht als überhöhte Versorgungszusage zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Da er nicht rentenversicherungspflichtig ist, genügt für ihn keine bloße ergänzende betriebliche Versorgung.

5. Die steuerliche Anerkennung der Versorgungszusage scheitert auch nicht an einem Fremdvergleich. Die Stellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist als deutlich herausgehobene nicht mit der anderer Angestellter vergleichbar. Dynamisierte Versorgungszusagen werden leitenden Angestellten in zahlreichen Unternehmen versprochen.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 17.05.1995, I R 105/94

Anmerkung:

Für die Bildung einer Pensionsrückstellung sind nach dem Bilanzstichtagsprinzip die Verhältnisse zum Bilanzstichtag maßgebend. Künftige Rentenerhöhungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Bilanzstichtag schon feststehen . Dies ist zu bejahen für eine vereinbarte prozentuale Erhöhung auf der Grundlage des vor dem Bilanzstichtag gezahlten Aktivgehalts. Ungewiß sind hingegen künftige Gehaltserhöhungen im Hinblick auf einen erwartbaren sekularen Einkommenstrend.

Gesellschafterverdeckte Gewinnausschüttungen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge