Heiratet eine Beamtenwitwe mit Anspruch auf Witwengeld wieder, erlischt der Anspruch auf Witwenversorgung mit dem Ende des Monats, in dem sie sich verheiratet.[1] Eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld hat, erhält im Fall einer Wiederverheiratung eine Witwenabfindung i. H. v. 24 Monatsbezügen, die in einer Summe gezahlt wird.[2] Diese Witwenabfindung ist steuerfrei nach § 3 Nr. 3 Buchst. a EStG.

[2] § 21 Abs. 1–2 BeamtVG.

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