Die Einkünftequalifikation ist auch für die Gewerbesteuer relevant. Im Gegensatz zu anderen betrieblich tätigen Personengesellschaften bzw. Mitunternehmerschaften hat eine PartG weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, noch wird ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb zu werten sein. Damit ist insbesondere eine Gewerbesteuerpflicht kein Thema bei einer PartG.

Anders ist die Rechtslage aber, wenn eine Umqualifikation der freiberuflichen Einkünfte vorzunehmen ist, da z. B. Berufsfremde in der PartG mitarbeiten.[1] Der gesamte Gewinn der PartG unterliegt dann als Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch der Gewerbesteuer.

[1] S. Abschnitt 2.2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge