Der Gewinn oder Verlust wird zunächst einheitlich für die gesamte PartG nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Dieser gemeinsame Gewinn wird sodann entsprechend den partnerschaftsvertraglichen Regeln auf die einzelnen Partner aufgeteilt. Diese Schritte erfolgen im Rahmen der von den Partnern gemeinsam abzugebenden Feststellungserklärung.

Durch das Finanzamt wird auf dieser Basis ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2a AO erteilt. Dieser Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid mit bindender Wirkung für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide ­der einzelnen Partner.

Aus der Bindungswirkung[1] resultiert, dass eventuelle Fehler mittels Einspruch gegen den Feststellungsbescheid angefochten werden müssen. Ein Einspruch erst gegen den nachfolgenden Einkommensteuerbescheid käme zu spät.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge