Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert.

Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der Organgesellschaft und des Organträgers beim Organträger zusammenzurechnen und in einem Formular zu erklären.

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