Darstellung der Gewerbeertragsermittlung:

 
Organgesellschaft   Organträger
Gewinn aus Gewerbebetrieb   Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen   + Hinzurechnungen
– Kürzungen   – Kürzungen
= Zwischensumme   = Zwischensumme
– kein FB (KapGes)   – FB (wenn keine KapGes)
= Gewerbeertrag (OG)   = Gewerbeertrag (OT)
– Zurechnung an Organträger >>>>> + Zurechnung von Organgesellschaft
= 0   Rundung
    = Gewerbeertrag (OG + OT)
    x Steuermesszahl
    = Gewerbesteuermessbetrag

Tab. 3: Ermittlung des Gewerbertrags

Der Gewerbeertrag der Organgesellschaft ist separat zu ermitteln und dem Organträger zur Berechnung seines Steuermessbetrags zuzurechnen.[1]

GewSt-Rückstellung und KSt-Rückstellung

Bevor die Gewerbesteuererklärung nach obigem Schema erstellt werden kann, ist zunächst das körperschaftsteuerliche Einkommen als Ausgangszahl für die Gewerbesteuerberechnung zu bestimmen.

Im Einzelnen sind folgende Schritte abzuarbeiten:

  1. Vorläufigen Jahresüberschuss vor Gewerbesteuerrückstellung (GewSt-Rst) und Körperschaftsteuerrückstellung (KSt-Rst) errechnen
  2. Ermittlung des vorläufigen körperschaftsteuerlichen Einkommens (Einkommen vor GewSt-Rst)
  3. GewSt-Rst berechnen
  4. GewSt-Rst buchen
  5. Ermittlung des endgültigen körperschaftsteuerlichen Einkommens und Berechnung der Körperschaftsteuer (KSt) und des Solidaritätszuschlags (SolZ)
  6. KSt-Rst und SolZ-Rst buchen
  7. Darstellung des endgültigen körperschaftsteuerlichen Einkommens mit endgültigem JÜ und KSt- und SolZ-Aufwand
  8. Ermittlung des GewSt-Messbetrags
  9. Berechnung der Gewerbesteuer (ggf. mit Zerlegung)
 
Praxis-Beispiel

Gewinnabführung in der KSt und GewSt mit Zerlegung

Die OG-GmbH ist Organgesellschaft der OT-GmbH. Der Betrieb der OG liegt in der Gemeinde A (Hebesatz 400 %), der der OT-GmbH in der Gemeinde B (Hebesatz 300 %). Die Unternehmen haben einen vorläufigen Jahresabschluss (JÜ vor GewSt und KSt) erstellt.

 
  vorl. JÜ vorl. JÜ
vorl. JÜ ohne GewSt/KSt OG OT
  EUR EUR
Erlöse 1.100.000 540.000
Aufwand –160.000 –60.000
Löhne –240.000 –120.000
Darlehenszins –300.000 –260.000
Geldbuße –10.000 –1.000
KSt 15 %    
vorläufiges Ergebnis 390.000 99.000

Ausgehend von diesen Zahlen wird nach obigem Schema weitergerechnet.

Ermittlung des vorläufigen körperschaftsteuerlichen Einkommens (Einkommen vor GewSt-Rst):

 
vorl. körperschaftsteuerliches Einkommen OG OT
  EUR EUR
vorl. Ergebnis 390.000 99.000
Nicht abziehb. BA[2] 10.000 1.000
Zwischensumme 400.000 100.000
vorläufiges Einkommen 400.000 100.000

GewSt-Rückstellung berechnen:

 
GewSt-Rst OG OT
  EUR EUR
vorl. Gewinn aus Gew.-Betrieb 400.000 100.000
Entgelte f. Schulden: (Darlehenszins – 200 TEUR[3]) × 25 % 25.000 15.000
Zwischensumme 425.000 115.000
Rundung 425.000 115.000
Freibetrag 0 0
Zwischensumme 425.000 115.000
Zurechnung an OT –425.000 425.000
vorläufiger Gewerbeertrag 0 540.000
Steuermesszahl   3,5 %
Messbetrag   18.900
Hebesatz   367 %[4]
GewSt-Rst   69.300

Der durchschnittliche Hebesatz wird nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und der Hebesätze in den Gemeinden ermittelt:

 
Gemeinde A B gesamt
  EUR EUR EUR
Löhne 240.000 120.000 360.000
Anteil 2/3 1/3  
Hebesatz 400 % 300 %  
anteiliger Hebesatz 267 % 100 %  
durchschnittlicher Hebesatz >> >> 367 %

GewSt-Rst in die GuV einstellen:

 
JÜ mit GewSt-Aufwand OG OT
  EUR EUR
Erlöse 1.100.000 540.000
Aufwand –160.000 –60.000
Löhne –240.000 –120.000
GewSt-Aufwand 0 –69.300
Darlehenszins –300.000 –260.000
Geldbuße –10.000 –1.000
KSt 15 %    
Ergebnis 390.000 29.700
Gewinnabführung –390.000 390.000
0 419.700

Ermittlung des endgültigen körperschaftsteuerlichen Einkommens und Berechnung der KSt und des SolZ:

 
Einkommen OG OT Probe/­gesamt
  EUR EUR EUR
JÜ vorl. 0 419.700 419.700
Korrektur Gewinnabführung 390.000 –390.000 0
KSt 15 % 0 0 0
GewSt-Aufwand[5] 0 69.300 69.300
Nicht abziehbare BA 10.000 1.000 11.000
Vorl. Einkommen 400.000 100.000 500.000
Vorl. Zurechnung beim OT –400.000 400.000  
zu versteuerndes Einkommen 0 500.000 500.000
KSt 15 % 0 75.000 75.000
SolZ 5,5 % d. KSt   4.125 4.125

Die Spalte Probe/gesamt geht in keine Steuererklärung ein und dient lediglich der Verdeutlichung, um die Steuerlast der beiden Unternehmen im Ganzen darzustellen.

KSt- und SolZ-Rückstellung in die GuV einstellen:

 
JÜ mit GewSt-, KSt- und SolZ-Aufwand OG OT
  EUR EUR
Erlöse 1.100.000 540.000
Aufwand –160.000 –60.000
Löhne –240.000 –120.000
GewSt-Aufwand 0 –69.300
Darlehenszins –300.000 –260.000
Geldbuße –10.000 –1.000
KSt 15 % 0 –75.000
SolZ 5,5 % d. KSt 0 -4.125
Ergebnis 390.000 –49.425
Gewinnabführung –390.000 390.000
Endgültiger JÜ 0 340.575

Darstellung des endgültigen körperschaftsteuerlichen Einkommens mit endgültigem JÜ und KSt- und SolZ-Aufwand

 
  KSt-Erkl. KSt-Erkl.
Einkommen OG OT
  EUR EUR
0 304.575
Gewinnabführung 390.000 –390.000
KSt-Aufwand 0 75.000
SolZ-Aufwand 0 4.125
GewSt-Aufwand 0 69.300
Nicht abziehbare BA 10.000 1.000
Einkommen 400.000 100.000
Zurechnung an OT –400.000 400.000
zu versteuerndes Einkommen 0 500.000
KSt 15 % 0 75.000
SolZ 5,5 % d. KSt 0 4.125

Ermittlung der GewSt-Messbeträge:

 
  Ge...

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