Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage:
- SE (Europäische Gesellschaft)
- AG
- KGaA
- GmbH
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können keine Organgesellschaften sein.
Besonderheiten:
- Die Geschäftsleitung muss sich im Inland befinden.
- Der Sitz muss im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens liegen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen