Als Organgesellschaft kommen Gesellschaften folgender Rechtsformen in Frage:

  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • AG
  • KGaA
  • GmbH

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können keine Organgesellschaften sein.

Besonderheiten:

  • Die Geschäftsleitung muss sich im Inland befinden.
  • Der Sitz muss im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens liegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge