Sofern eine Gesellschaft als große Kapitalgesellschaft[1] eingestuft ist, müssen folgende Unterlagen[2] eingereicht werden:

  • Jahresabschluss (festgestellt oder gebilligt)[3] (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) inkl. Anhang mit dem Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers,
  • Lagebericht (Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss muss seit Inkrafttreten des BilRUG als Pflichtangabe im Anhang dargestellt werden),[4]
  • Bericht des Aufsichtsrats[5],
  • Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG für börsennotierte Aktiengesellschaften bzw. Kommanditgesellschaften auf Aktien. Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Dies gilt auch für die Offenlegung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts.

 
Wichtig

In der Bilanz müssen alle Posten ausgewiesen werden

Für große Kapitalgesellschaften wird das Bilanzschema in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgegeben.

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