Allgemeine Öffentlichkeit steigend

Die allgemeine Öffentlichkeit hat über die dargestellten begründeten Interessen der einzelnen Adressaten des Abschlusses nur ein generelles Informationsbedürfnis, was auch in dem schon im Jahr 2000 erweiterten Kreis antragsberechtigter Personen auf jedermann deutlich wurde. Dies führte jedoch entgegen der Vermutung bei Einführung der Verschärfung nicht zu einem spürbaren Anstieg der Veröffentlichungen. Inzwischen zeigen jedoch Untersuchungen des Betreibers des Bundesanzeigers, dass gerade Daten kleiner Unternehmen überraschend häufig abgerufen werden, da auf 1 Jahr hochgerechnet ca. 42 Mio. Jahresabschlüsse abgerufen werden, was bei etwa 1,1 Mio. veröffentlichungspflichtigen Unternehmen rein rechnerisch betrachtet bedeuten würde, dass jedes Unternehmen ca. 38-mal pro Jahr aufgerufen wird. Der weitaus größte Teil der Abrufe (über 80 %)[1] betrifft dabei gerade kleine Unternehmen.

Interessant für journalistische und wissenschaftliche Zwecke

Gleichwohl ist es durch die elektronisch zur Verfügung stehenden Daten möglich, Auswertungen z. B. für journalistische oder wissenschaftliche Zwecke durchzuführen. Hierbei dürften aber die Daten i .d. R. anonymisiert in Durchschnittswerten weiterverarbeitet werden und es ist zu erwarten, dass dadurch das Bild der wirtschaftlichen Lage von Unternehmen in der Öffentlichkeit realistischer abgebildet wird.

Dennoch ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall sich einzelne Personen zumindest ein genaueres Bild von dem Vermögen sowie Einkommen von Gesellschaftern machen können. Dies kann neben Neid im Extremfall auch dazu führen, dass Privatpersonen gezielt ins Visier von kriminellen Elementen kommen können. Diese Gefahr bestand jedoch bei der bisher geltenden Regelung bereits, sodass auch hier keine weitere Verschärfung zu beobachten ist.

Scheu vor Offenlegung dürfte abnehmen

Letztlich sei darauf verwiesen, dass jede Erweiterung der Offenlegung der Jahresabschlussdaten im Vorfeld regelmäßig mit großer Skepsis betrachtet wurde und dabei ebenfalls Diskussionen über das Für und Wider der Unternehmenspublizität auslösten. Die Erfahrungen mit dem Aktiengesetz und dem Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister sprechen jedoch dafür, dass diese Unternehmen nach anfänglichem Zögern die Vorteile einer Offenlegung erkannt haben und dass eine freiwillige zum Zwecke der aktiven Investorengewinnung betriebene Investor Relations, die weit über die gesetzlichen Offenlegungspflichten hinausgeht, mittlerweile für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit geworden ist und sogar auf die Debtholder ausgeweitet wird. Gerade für kleinere Unternehmen hat der Gesetzgeber die Offenlegung durch die Einführung einer Kleinstkapitalgesellschaft sowie der deutlichen Erhöhung der Schwellenwerte der kleinen Unternehmensgrößenklasse mit dem BilRUG die Offenlegungspflichten inzwischen deutlich reduziert. Der aktuelle Trend geht zudem hin in Richtung einer für die meisten Unternehmen noch freiwilligen, nichtfinanziellen Berichterstattung, um über die ökonomischen Sachverhalte hinaus auch über ökologische und soziale Aspekte zu berichten, was die Adressaten von Unternehmensinformationen zunehmend interessiert.[2]

[1] Vgl. die Statistiken in BT-Drucks. 17/5028.

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