• Medienfonds/Filmfonds: Herstellung einer oder mehrerer Filme, die anschließend im Kino, über DVD/Video und im Fernsehen vermarktet werden. Viele Fonds garantieren den Anlegern gewisse Einnahmen.
  • Immobilienfonds: Erwerb/Errichtung von Immobilien unterschiedlichster Art im In- und/oder Ausland (z. B. Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren, Wohngebäude). Die Immobilien werden durch den Fonds regelmäßig langfristig vermietet.
  • Leasingfonds: Tätigung großer Leasinggeschäfte, z. B. mit Immobilien, Flugzeugen oder Straßenbahnen.
  • Lebensversicherungsfonds: Investition in bereits bestehende Lebensversicherungsverträge. Die Versicherungsnehmer verkaufen ihre Versicherungsverträge an die Fonds, wobei der Kaufpreis über dem Rückkaufswert der Versicherung liegt. Der Fonds zahlt die weiteren Versicherungsprämien und erhält bei Eintritt des Versicherungsfalls (Vertragsablauf oder Tod des Versicherten) die Versicherungssumme.
  • Mezzanine-Fonds: Mezzanine-Kapital nimmt in der Bilanz eines Unternehmens eine Zwitter-Stellung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital ein. Dementsprechend wird es im Insolvenzfall nach dem Fremdkapital, aber vor dem Eigenkapital befriedigt. Durch das höhere Ausfallrisiko erhöht sich die Kapitalrendite. Mezzanine-Kapital kann entweder als Darlehen, als Genussrechtskapital oder als Vorzugsaktien vorkommen. Oft wird neben den laufenden Erträgen eine Erfolgsbeteiligung vereinbart.
  • Neue-Energien-Fonds: Investition in neue Energien z. B. in Wasserkraftwerke, Windkraft- oder Photovoltaikanlagen im In- und Ausland.
  • Private-Equity-Fonds: Investition in Unternehmensbeteiligungen. Nicht börsennotierten Unternehmen wird Kapital zur Verfügung gestellt. Hierdurch können z. B. neue Technologien entwickelt, das Betriebskapital erhöht, Akquisitionen durchgeführt oder die Bilanz des Unternehmens gestärkt werden. Hierzu gehört auch das sog. buy-out eines Unternehmens.
  • Prozesskostenfonds: Gegenstand des Fonds ist die Finanzierung von Prozesskosten Dritter. Dem Fonds steht nach Beendigung des jeweiligen Prozesses ein fixer Anteil am Prozesserlös zu.
  • Schifffonds: Erwerb bzw. Herstellung verschiedener Schiffe (Tanker, Containerschiffe, Mehrzweckfrachter oder auch Kreuzfahrtschiffe) und anschließende möglichst langfristige Vercharterung.
  • Spielefonds: Produktion von Video-, Konsolen- oder Computerspielen und deren anschließende Vermarktung.
  • Venture Capital Fonds: Spezielle Form des Private-Equity-Fonds. Jungen Unternehmen in der Startphase werden Finanzierungen bereitgestellt.
  • Wertpapierfonds: Kauf von Wertpapieren, bei denen es erst nach einigen Jahren (bzw. zum Laufzeitende des Fonds) zum Zufluss der Einnahmen kommt. Nach Einführung des § 15b EStG neu entwickeltes Verlustzuweisungsmodell im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, welches jedoch mittlerweile auch von der Verlustverrechnungsnorm erfasst wird.[1]
  • Wertpapierhandelsfonds: Anlage in verzinsliche Wertpapiere (z. B. Schuldverschreibungen, Anleihen, Obligationen usw.), welche kurzfristig wieder eingelöst oder veräußert werden.

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