Die Aufteilung des steuerlichen Gewinns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Regeln. Der Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag bildet hierbei die Grundlage.

Problematischer kann dies bei einer Familiengesellschaft sein. Dort wird das Finanzamt nicht nur die Ermittlung des Gewinns, sondern auch dessen Aufteilung auf die Gesellschafter genauer prüfen. Häufig wird kein natürlicher Interessengegensatz vorliegen und ggf. ein Interesse bestehen, Einkünfte auf Kinder oder nahe Angehörige mit einer geringeren Einkommensteuerbelastung zu verlagern. Da auch für eine Gewinnverteilung ein Fremdvergleich[1] anzustellen ist, kann im Einzelfall eine Korrektur hin zu einer "üblichen" Verteilung erforderlich sein.

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