Überblick

Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung einer Nur-Pensionszusage (anstelle eines Festgehalts wird nur eine Pensionszusage vereinbart) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH, bestand lange Zeit eine Divergenz zwischen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des BFH. Die Verwaltung behandelte diesen Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der verdeckten Gewinnausschüttung, während die (geänderte) Rechtsprechung des BFH diesen Problemkreis unter dem Gesichtspunkt der sog. Überversorgung betrachtete.

Nachdem der BFH in diesem Sinne mehrfach gegen die Finanzverwaltung entschieden hatte, sah sich die Verwaltung veranlasst, die Rechtsprechung anzuwenden. Es verbleibt jedoch eine Reihe von Zweifelsfragen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Finanzverwaltung hat sich mit BMF-Schreiben v. 13.12.2012, BStBl 2013 I S. 35 der BFH-Rechtsprechung (BFH, Urteil v. 28.4.2010, I R 78/08, BStBl 2013 II S. 41) angeschlossen.

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