Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann.[1] Ein Nießbrauch, der lediglich zu Sicherungszwecken eingeräumt wird, ist, soweit er nicht ausgeübt wird, einkommensteuerrechtlich unbeachtlich. Die Sicherung eines obligatorischen Mietverhältnisses durch ein dingliches Nutzungsrecht ist zivilrechtlich möglich. Die gleichzeitige Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags ist nach Auffassung des BFH kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts, wenn der Nießbrauch zur Sicherung des Pacht- oder Mietverhältnisses vereinbart wird.[2] Durch die Nießbrauchsbestellung und die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch hat der Mieter nach außen hin zusätzlich ein dingliches Nutzungsrecht erhalten. Im Innenverhältnis ist er aber durch die vertraglichen Bestimmungen der Sicherung des Mietverhältnisses durch den Nießbrauch an der Ausübung des Nießbrauchs gehindert. Bei der rechtlichen Beurteilung der Vertragsgestaltungen ist nach dem BFH eine an der Interessenlage der Vertragsparteien orientierte Vertragsauslegung zugrunde zu legen. Zudem kann die gleichzeitige Vereinbarung von Mietvertrag und Sicherungsnießbrauch auch außersteuerrechtlichen Zwecken dienen (z. B. größtmögliche Sicherheit des Nutzers, regelmäßiger Ertrag für den Erwerber). Für den Erwerber eröffnet sich bei dieser Gestaltung die Möglichkeit im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis Aufwendungen auf das erworbene Grundstück als Werbungskosten geltend zu machen. Bei einem lediglich vorbehaltenen Nutzungsrecht ist diese Abzugsmöglichkeit nicht gegeben.

Zahlungen zur Ablösung eines Sicherungsnießbrauchs sind als Zuwendung gem. § 12 Nr. 2 EStG zu qualifizieren. Denn der Sicherungsnießbrauch dient nur als zivilrechtliches Sicherungsmittel. Steuerrechtlich wird der Nießbrauch nicht ausgeübt, sodass seine Ablösung auch steuerrechtlich keine Relevanz hat.

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