vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [IV R 34/13)]

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG bei der Vermietung eines Einkaufszentrums

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Zu den Voraussetzungen der Änderung eines Gewerbesteuermessbescheids oder Verlustfeststellungsbescheids nach § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG.
  2. Zum Begriff des Gewerbebetriebs nach § 2 GewStG bzw. nach § 15 EStG.
  3. Auch eine nicht gewerblich geprägte GmbH & Co. KG kann gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn ihre Tätigkeit den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet.
  4. Die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden stellt zwar in der Regel eine private Vermögensverwaltung dar. Werden bei der Vermietung eines Einkaufszentrums aber so erhebliche Zusatzleistungen erbracht, dass diese die eigentliche Vermietungstätigkeit überlagern, werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt.
 

Normenkette

EStG § 15

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.07.2016; Aktenzeichen IV R 34/13)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin aus dem Objekt Einkaufszentrum … Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat - so die Klägerin- oder der Gewerbesteuer unterliegt - so das Finanzamt (FA) -. Hierzu streiten die Beteiligten darum, ob die Klägerin über die Vermietung hinausgehende, zu gewerblichen Einkünften führende Sonderleistungen, insbesondere im Bereich koordinierter Werbemaßnahmen und weiterer Maßnahmen erbracht hat. Für den Fall der Gewerbesteuerpflicht streiten die Beteiligten ferner um die steuerliche Behandlung der Kosten für die Erweiterung eines Regenrückhaltebeckens, im Zusammenhang mit einer Zufahrt und für die Umlegung einer Stromanlage sowie darum, ob der Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zusteht. Hinsichtlich weiterer zunächst streitiger Punkte haben sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung verständigt.

Die Klägerin wurde mit notariellem Vertrag vom …19X gegründet (Nr. … der Urkundenrolle Jahrgang …des Notars … in …, in Verbindung mit Gesellschafterbeschluss vom … Nr. …der Urkundenrolle Jahrgang …des Notars …). Kommanditisten waren die Eheleute Herr A mit einer Einlage von DM … (nach Erhöhung des Kapitals auf DM 15.000.000 mit Beschluss vom …19X+1, Nr. …der Urkundenrolle Jahrgang …des Notars …, auf DM 15.000.000 mit einer Einlage von DM 14.990.000) und Frau A mit einer Einlage von DM 10.000, persönliche haftende Gesellschafterin die A … -GmbH (ohne Einlage). Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der A … -GmbH war Herr A. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind laut § … des Gesellschaftsvertrages insbesondere die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz in … sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Mit notariell beurkundetem Beschluss vom …19X+1 (Nr. …der Urkundenrolle Jahrgang …des Notars …) änderten sie den Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Geschäftsführung dahingehend, dass nunmehr neben dem zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB) allein berechtigten und verpflichteten persönlich haftenden Gesellschafter auch die Kommanditistin Frau A zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet wurde.

In den Jahren ...19X+1 bis …19X+3 errichtete die Klägerin auf einem zuvor als Ackerfläche genutzten ca. 100.000 m² großen Areal in … ein Einkaufszentrum, dessen Räumlichkeiten - gut 30.000 m² Fläche - sie an ca. 40 Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen vermietet.

Hierzu erwarb die Klägerin mit Vertrag vom …19X eine Option auf das in … gelegene Grundstück. Mit Annahmeerklärung vom …19X+1 und Verhandlung vom …19X+1 erfolgte die Grundstückübertragung. Ferner schlossen die Klägerin als Vorhabenträger und die Gemeinde … am …19X+1 einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan … (Nr. …der Urkundenrolle Jahrgang …des Notars …). Für das Vertragsgebiet wurde ein Verfahren zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans durchgeführt. …

Wegen der Vereinbarungen im Einzelnen wird auf den Vertrag vom … nebst Anlagen Bezug genommen. Die Bekanntmachung der Gemeinde … bezüglich des geänderten Flächennutzungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes wurde im Amtsblatt … am …19X+1 veröffentlicht.

Am …19X+1 schlossen die Klägerin und die ABC … GmbH (im Folgenden: ABC), letztere vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau A, einen Verwaltervertrag betreffend die Bewirtschaftung des Einkaufszentrums …. Die ABC wurde am …19X+1 mit einem Stammkapital von DM … gegründet (Nr. … der Urkundenrolle Jahrgang …des Notars …). Gegenstand des Unternehmens ist nach § … des Gesellschaftsvertrages insbesondere die Verwaltung des Einkaufszentrums … im eigenen Namen und für eigene Rechnung und der Abschluss aller diesbezüglichen Verträge sowie die Beteiligung an der dortigen Werbegemeinschaft und gegebenenfalls am Projektmanagement. Alleinige Gesellschafterin war Frau A, die unter Be...

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