vorläufig nicht rechtskräftig

Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [VIII R 7/16)]

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Argentinienanleihen - Erträge nach Abgeltungssteuer zu erfassen?

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Zum Begriff der Einkünfte aus KapV nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2011.
  2. Seit 2009 werden auch Erträge aus reinen Spekulationspapieren gemäß § 20 Abs. 1 EStG erfasst.
  3. Argentinienanleihen, die an das Bruttoinlandsprodukt gebundenen sind, fallen mit ihren Erträgen nur insoweit unter die Abgeltungssteuer, als die Erträge auf solche Anleihen entfallen, die ab dem 15.3.2007 erworben worden sind.
 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

 

Streitjahr(e)

2011

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 28.05.2019; Aktenzeichen VIII R 7/16)

 

Tatbestand

Streitig ist die Erfassung von Zahlungen aus Argentinien-Anleihen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen des Klägers. Aufgrund der mündlichen Verhandlung ist nur noch streitig, ob die Erträge aus den BIP-gebundenen Wertpapieren im vollen Umfang der Abgeltungssteuer unterliegen.

Der Kläger verwahrte in seinem Depot bei der Bank neben Aktien so genannte Argentinien-Anleihen. Zum 31. Dezember 2011 hatte er Argentinien-Anleihen DL-Bonds 2005 (24-33) Disc mit Fälligkeit 31. Dezember 2033 (sog. Discounts) mit einem Nennbetrag von 1,32 Mio. USD. Weiterhin hatte er Argentinien-Bonds mit der Kennung DL-FLR Bonds 2005 (35) IO GDP (so genannte BIP-gebundene Wertpapiere, BIPs) mit einem Nennwert von 3 Mio. USD.

Zum 31. Dezember 2005 betrug der Nennbetrag an Discount-Wertpapieren 704 TUSD, der an BIP-gebundenen Anleihen 2.089 TUSD. Diese Papiere resultierten aus dem Umtausch. Zum 31. Dezember 2006 betrug der Nennbetrag der Discount-Anleihen 826.087 USD, der der BIP-gebundenen Anleihen 2.451 TUSD. Es wurden somit 2006 BIPs mit einem Nennwert von 361 TUSD erworben. Am 5. Januar 2009 wurden BIP-Anleihen mit Nennbetrag von 548 TUSD erworben.

Die Bank hat Kapitalerträge in Höhe von 133 T€ für das Kalenderjahr 2011 in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Aus der Zinsgutschrift vom 5. Dezember 2011 (Bl. 168 Einkommensteuerakte) ergibt sich eine Ausschüttung für die BIP-gebundenen Wertpapiere in Höhe von 131 TUSD, das sind 101 T€. Für die Discounts wurden im Juni 2011 Erträge i.H.v. 45 TUSD, d.h. 31 T€ ausgeschüttet. Dies ergibt zugeflossene Erträge aus den Argentinien-Anleihen im Jahr 2011 in Höhe von 132 T€. Der Beklagte hat die bescheinigten Erträge in Höhe von 133 T€ bei der Veranlagung nach § 32 d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erfasst und die bescheinigten Steuern angerechnet.

Aus dem Verkaufsprospekt vom 28. Dezember 2004 der Argentinischen Republik zum öffentlichen Umtauschangebot der Argentinien-Anleihen ergibt sich, dass die früheren Argentinien-Anleihen (festverzinsliche Wertpapiere) in vier verschiedene Wertpapiere umgewandelt wurden. Es handelt sich um so genannte Par-Schuldverschreibungen (Pars) mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2038 in USD, Discount-Schuldverschreibungen (Discounts) mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2033 ebenfalls in USD, Quasi Par-Schuldverschreibungen (Quasi-Pars) mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2045 in Peso nach argentinischem Recht und an das Bruttoinlandsprodukt von Argentinien gebundene Wertpapiere (BIP-gebundene Wertpapiere, BIPs), die spätestens am 15. Dezember 2035 verfallen und nach dem Umtausch für 180 Tage an die jeweilige Serie von Pars, Discounts und Quasi-Pars gekoppelt waren.

Die Discounts sind wie folgt ausgestaltet:

Emittent:

Argentinien

Fälligkeit:

Laufzeit bis zum 31. Dezember 2033

Kapitalzahlungen:

In 20 gleichen halbjährlichen Teilzahlungen, jeweils am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres, erstmalig am 30. Juni 2024.

Laufende Zinsen:

Zinslauf vom 31. Dezember 2003 bis 31. Dezember 2033. Jährlicher Zinssatz bei USD 8,28 %. Vor dem 31. Dezember 2013 auflaufende Zinsen werden teilweise bar bezahlt und teilweise kapitalisiert. Das bedeutet, dass am entsprechenden Zahlungstag der Anteil der kapitalisierten Zinsen nicht in bar ausgezahlt wird, sondern dem Nennbetrag des Discounts des jeweiligen Anlegers hinzugerechnet wird und künftige Zinsberechnungen auf Grundlage dieses angepassten Nennbetrages erfolgen.

Jährlicher Aufschlüsselungsbetrag für Zinsen:

31. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2013 bei USD, bar 5,77%, kapitalisiert 2,51%.

Zahltag:

Am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres.

Der Nennbetrag der Discounts, die ein Anleger nach Abrechnung des Angebots erhält, beinhaltet den ursprünglichen Nennbetrag, auf den er einen Anspruch hat, zuzüglich dieser kapitalisierten Zinsen.

Für die BIP-gebundenen Wertpapiere gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:

Emittent:

Argentinien

Fälligkeit:

Am 15. Dezember 2035 oder, falls früher, beim Erreichen der Zahlungsobergrenze.

Bindung an andere Wertpapiere:

Diese gilt nur für die ersten 180 Tage, dann werden die BIP-gebundenen Wertpapiere von den zu Grunde liegenden Pars, Discounts und Quasi-Pars am 28. September 2005 getrennt und sind unabhängig von diesen handelbar.

Nennbetrag:

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