• Kostenermittlung und -kontrolle bereits abgewickelter Aufträge;
  • Kontrolle der Vorkalkulation;
  • Bereitstellung von Unterlagen zur Durchführung künftiger Vorkalkulationen;
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit bestehender Kalkulationsverfahren;
  • Hilfe bei der Vermeidung von Schätz- und anderen Fehlern;
  • Berechnung der Ist-Gewinnspanne.

Zur Durchführung der Nachkalkulation wird stets auf die tatsächlich angefallenen Kosten (Istkosten) zurückgegriffen. Grundsätzlich eignen sich alle existierenden Kalkulationsverfahren zur Durchführung der Nachkalkulation. Die Nachkalkulation kann auf Teil- oder Vollkostenbasis vorgenommen werden.

Berechnung der einzelnen Kostenpositionen

Die Berechnung bzw. Erfassung der einzelnen Kostenpositionen erfolgt in der Regel analog der Vorgehensweise bei der Vorkalkulation. Einzelkosten können z. B. anhand von Entnahmescheinen, Rechnungen oder Stundenaufschreibungen erfasst werden. Bei den Gemeinkosten kommen die Zuschlagssätze der Kostenstellenrechnung zum Tragen.

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