Zusammenfassung

 
Überblick

Mit dem nationalen Emissionshandel startet ab 2021 in Deutschland ein weiteres Vehikel zur Bepreisung von CO2, welches das europäische Handelssystem um die Bereiche Verkehr und Gebäude erweitert. Deutsche Unternehmen werden mit den neuen regulatorischen Pflichten und den damit verbundenen Kostenbelastungen direkt oder indirekt konfrontiert. Unternehmen sollten sich daher mit den Zusammenhängen der eigenen Geschäftstätigkeit mit dem Klimawandel auseinandersetzen. Der Beitrag[1] beleuchtet die Auswirkungen und Handlungsbedarfe für Unternehmen, die sich aus der nationalen CO2-Bepreisung ergeben und zeigt auf, welche Instrumente für die Unternehmenssteuerung unter Berücksichtigung der Klimarisiken genutzt werden können.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffemissionen (BEHG)

[1] Der Beitrag erschien erstmals in Controller Magazin Ausgabe November 2020.

1 Unternehmen im Spannungsfeld von Klimaschutz und CO2-Minderungszielen

Die Welt und das Wirtschaftssystem sind sich stets wandelnden Herausforderungen unterworfen. Die Ursachen sind dabei höchst unterschiedlich und reichen von politischen Konflikten über Wirtschaftskrisen bis hin zu Umweltkatastrophen. Insbesondere der Klimawandel und die damit verbundene Gefährdung der Ökosysteme als Lebensgrundlage des Menschen, sind in der Vergangenheit zunehmend in den Fokus gerückt.

Der Schutz des Klimas – so gehen die meisten Wissenschaftler heute davon aus – wird die große Herausforderung der kommenden Jahrzehnte sein. Die meisten Staaten haben sich daher ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und dabei einen Schwerpunkt auf die Reduzierung von Treibhausgasen (THG), insbesondere CO2-Emissionen, gelegt.[1]

CO2-Bepreisung als Auslöser für Minderungsanstrengungen

Um die Emissionen weiter zu senken, aber gleichzeitig eine Politik der Verbote zu verhindern, erscheint ein betriebswirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von CO2 am geeignetsten. Wird CO2 bepreist und damit ein Kostenfaktor, muss dies auch in der Unternehmenssteuerung als ein solcher betrachtet werden. Damit wird Unternehmen der Anreiz gegeben ihre Emissionen (weiter) nachhaltig zu senken, indem zum Beispiel im Rahmen des Energiemanagements Effizienzpotenziale gehoben werden oder auch Ansätze eines Brennstoffwechsels bzw. der Integration erneuerbarer Energien verfolgt werden.[2]

[1] Vgl. zur Entwicklung von CO2-Emissionen in Deutschland u. a. UBA (2019) Kohlendioxid-Emissionen https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/kohlendioxid-emissionen#kohlendioxid-emissionen-im-vergleich-zu-anderen-treibhausgasen, Zugriff: 17.4.2020.
[2] Fondel, CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme: Optionen für eine sozial ausgewogene Ausgestaltung, aus: Zeitschrift für Energiewirtschaft, 2020. https://www.springerprofessional.de/co2-bepreisung-in-den-sektoren-verkehr-und-waerme-optionen-fuer-/17825478?searchResult=1.co2 %20bepreisung&searchBackButton=true&fulltextView=true, Zugriff: 17.4.2020.

2 Auswirkungen der regulatorischen CO2-Bepreisung auf Unternehmen

Mit dem Brennstoffemissionshandel, als zentraler Baustein des "Klimaschutzprogramms 2030", weitet die Bundesregierung die CO2-Bepreisung über die bisherigen Sektoren Industrie und Energiewirtschaft hinaus auf die Bereiche Verkehr und Gebäude aus. Das "Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffemissionen (BEHG)" legt hierzu den rechtlichen Rahmen.

Das nEHS erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors sowie der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS). Im Verkehrssektor werden Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht dem Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliegt, erfasst.

2.1 Nationale CO2-Bepreisung ab dem 1.1.2021

Ab dem 1.1.2021 besteht somit die Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten: Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, werden gesetzlich verpflichtet Zertifikate (als Verschmutzungsrechte) in Höhe des im Verbrauch verursachten CO2 Ausstoßes zu erwerben. Für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung der Brennstoffe freigesetzt werden kann, muss ein Zertifikat abgegeben werden.

Die Zertifikate und damit der Ausstoß von CO2 werden zwischen 2021 und 2025 zunächst mit einem Festpreissystem ausgestattet, das eine schrittweise Erhöhung der Zertifikatspreise und damit eine kontinuierliche Verteuerung der Brennstoffe vorsieht. Zum Start gilt ein Preis von 25 EUR/t CO2, der bis zum Jahr 2025 auf 55 EUR/t CO2 steigt. Ab 2026 tritt eine dynamische Regelung per Auktion in Kraft, mit einem festgelegten Preiskorridor von 55 EUR bis 65 EUR/t CO2 (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Entwicklung CO2-Preis

Während die Auswirkungen des EU-EHS und dessen Reform bereits deutlich erkennbar sind und in der energieintensiven Industrie Wirkung zeigen, sind die Auswirkungen der nationalen CO2-Bepreisung durch das BEHG für Unternehmen häufig noch unklar.[1]

Nachfolgend werden der dur...

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