Digitalisierung und Social Media steuern

Aufgrund von Veränderungen, vor allem durch den Einsatz von Technik in der Personalarbeit sowie Social Media im Personalmarketing und in der Rekrutierung, ergibt sich die Notwendigkeit, neue Kennzahlen zur Messung und Steuerung zu definieren und einzusetzen. Bislang reagieren viele Unternehmen auf die Anforderung, Beschaffungsprozesse zu messen, mit sehr traditionell ausgerichteten (aber wichtigen) Kennzahlen, darunter

  • Time to Hire bzw. Time to fill (Besetzungsdauer; Zeitraum zwischen der Bedarfsfeststellung, z. B. dem Tag einer Mitarbeiterkündigung, bis zur Wiederbesetzung der Stelle durch einen neuen Mitarbeiter),
  • Cost per Hire (durchschnittliche externe und interne Personalbeschaffungskosten pro Einstellung) oder auch
  • Anzahl passender Bewerber pro Inserat.[1]

Diese klassischen Kennzahlen stellen die Basis dar, reichen aber nicht mehr aus. Sie müssen ergänzt werden durch "neue" Kennzahlen zu Beschaffungsprozessen in den Social Media. So war z. B. im Jahr 2017 bei den Top-KPIs zur Rekrutierung die Channel Effectiveness zu finden, die einem Beschaffungsprozess in verschiedenen Kanälen Rechnung trägt.[2]

Die Digitalisierung stellt das Personalcontrolling auch technisch vor neue Herausforderungen. Zum einen wird erwartet, dass die klassischen Kennzahlen, wie z. B. Full Time Equivalent (FTE), Krankheitsquote, Durchschnittsalter, möglichst in Echtzeit auf allen Geräten zur Verfügung stehen, auch mobil und individualisiert auf die Bedürfnisse des Managements abgestellt. Darüber hinaus ergeben sich durch Big-Data-Analysen und externe Quellen neue Auswertungsmöglichkeiten u. a. hinsichtlich Rekrutierung und Nachfolgeplanung. Über eine vorausschauende Analyse der Altersstruktur kann rechtzeitig mit der Nachbesetzung begonnen werden. Für das Personalcontrolling besteht jetzt die Anforderung, auf der einen Seite die klassischen Schlüsselindikatoren regelmäßig mit geringem Aufwand zur Verfügung zu stellen und auf der anderen Seite das Management mit neuen Analysen zu versorgen. Hierbei müssen natürlich auch wieder die rechtlichen Rahmenbedingungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) berücksichtigt werden.

[1] Vgl. Wickel-Kirsch/Dehm, 2015; Wickel-Kirsch, 2012, S. 31 und o. V., 2017, S. 22.
[2] Vgl. o. V., 2017, S. 22.

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