Datenschutz als Hindernis

Das Personalcontrolling steckt also auch nach rund 30 Jahren noch in vielen Unternehmen in den Kinderschuhen. Und das obwohl neue Herausforderungen, wie z. B. die digitale Transformation oder auch eine massive Veränderung der Arbeitsmärkte durch die demografische Entwicklung, auf die Unternehmen zukommen. Hier wäre eine professionelle Steuerung nicht nur wünschenswert – sie ist geradezu ein Muss.

Dennoch wird in den Unternehmen oft bewusst auf das Personalcontrolling verzichtet. Was sind die Gründe, die gegen eine Durchführung sprechen? Ein Argument, das von Unternehmen immer wieder angeführt wird, ist der Arbeitsaufwand für das Personalcontrolling, dem (angeblich) kein erkennbarer Nutzen gegenüber steht.[1] Dabei ist der potenzielle Wertbeitrag des Personalcontrollings sehr hoch und liegt regelmäßig am oberen Ende der Skala aller Personalfunktionen. Das Personalcontrolling kann helfen, Fehlentwicklungen zu vermeiden, indem es nicht wirksame Maßnahmen aufdeckt, durch deren Streichung Kosten reduziert werden können, oder indem es Investitionsvorhaben mithilfe von Wirtschaftlichkeitsberechnungen überprüft. Typischerweise ergeben sich durch Controllingaktivitäten Einsparungen in Euro und können somit auf der Habenseite des Personalcontrollings verbucht werden.[2]

Aber auch Akzeptanzprobleme sowie das Thema Datenschutz werden häufig als Erklärung angeführt, die gegen ein Personalcontrolling sprechen. Bezüglich des Datenschutzes sind hierbei die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das angepasste deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) zu beachten. Das "Need-to-know"-Prinzip und Löschfristen müssen auch bei den Reporting-Sachverhalten beachtet werden. In der Commerzbank werden die Daten hierfür nicht gelöscht, sondern anonymisiert. Das hat den Vorteil, dass die Auswertungen grundsätzlich jederzeit wieder erstellt werden können. Darüber hinaus dürfen fast alle Anwendergruppen die Reports nur vier Jahre in die Vergangenheit und in die Zukunft starten.

Unstimmigkeiten mit dem Betriebsrat

Ein weiteres Problem bei der Einführung von Personalcontrolling stellt offenbar für einige Unternehmen die Einigung mit dem Betriebsrat dar. Allerdings ist dieses Argument im Laufe der Zeit immer weniger relevant geworden. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats kann helfen, die Vorbehalte zu zerstreuen und zu einer produktiven Zusammenarbeit beizutragen.

[1] Vgl. Jäger/Wickel-Kirsch 2016a.
[2] Vgl. Jäger/Wickel-Kirsch 2016b, S. 41.

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