Der Kunde erhält durch die verbilligte Überlassung des Mobiltelefons einen Vermögensvorteil. Gehört das Mobiltelefon zum Betriebsvermögen, fließen dem Kunden Einnahmen zu. Wer bilanziert, hat diesen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag grundsätzlich passiv abzugrenzen.
Abschluss eines 2-Jahresvertrags für Mobiltelefon
Ein Unternehmer schließt mit der Telekom über die Dauer von 2Jahren einen Vertrag über die Nutzung des mobilen Telefonnetzes ab. Bei Vertragsabschluss erhält er wie zuvor vereinbart ein Mobiltelefon der gehobenen Preisklasse zum Preis von 540 EUR (netto), für das er ohne 2-Jahresvertrag 840 EUR (netto) hätte zahlen müssen. Der Unternehmer weist als Anschaffungskosten 840 EUR aus, die er über die Nutzungsdauer von 5 Jahren abschreibt (bei Einstellung in einen Sammelposten ebenfalls über 5 Jahre).
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0410/0635 | Geschäftsausstattung | 840 | 1200/1800 | Bank | 540 |
0990/3900 | Passive Rechnungsabgrenzung | 300 |
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist dann über die Laufzeit von 2 Jahren aufzulösen, indem der Aufwand für Telekommunikationskosten gemindert wird.
Der Leistungsempfänger braucht allerdings keinen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn es sich bei dem Mobiltelefon um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, weil die Summe aus Barzahlung und Rabatt den Grenzwert nicht übersteigt. Zum 1.1.2018 ist der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 EUR auf 800 EUR heraufgesetzt worden. In diesem Fall wird nur der gezahlte Barpreis als Anschaffungskosten behandelt[1]
2-Jahresvertrag mit verbilligtem Mobiltelefon
Ein Unternehmer schließt mit der Telekom über die Dauer von zwei Jahren einen Vertrag über die Nutzung des mobilen Telefonnetzes ab. Bei Vertragsabschluss erhält er ein Mobiltelefon zum Preis von 350 EUR, für das er ohne 2-Jahresvertrag 500 EUR hätte zahlen müssen. Maßgebend für den Grenzwert ist der Betrag von 500 EUR.
Der Unternehmer schreibt das Mobiltelefon mit dem Betrag von 350 EUR als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort zu 100 % ab. Der Preisvorteil von 150 EUR bleibt unberücksichtigt und wird nicht in der Buchführung erfasst.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0480/0670 | Geringwertige Wirtschaftsgüter | 350 | 1200/1800 | Bank | 350 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4855/6260 | Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter | 350 | 0480/0670 | Geringwertige Wirtschaftsgüter | 350 |
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