Ist die Aufnahme einer Beschäftigung im Übergangsbereich oder ein Wechsel vom Minijob zum Midijob beabsichtigt, sollte geprüft werden, welche sonstigen Einkünfte im jeweiligen Beschäftigungsjahr voraussichtlich erzielt werden und wie hoch der individuelle Steuersatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Progressionsstufe ist.
Keine pauschale Beurteilung möglich
Die Entscheidung für oder gegen eine Beschäftigung im Übergangsbereich ist individuell und kann nicht pauschal beurteilt werden. Einige Entscheidungshilfen enthalten die Ausführungen zu den nachfolgenden Personenkreisen.
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