Zu den Einkünften gehört auch eine Entschädigungszahlung, die ein Mieter dafür leistet, dass er seiner Verpflichtung, die Schönheitsreparaturen vornehmen zu lassen, nicht nachgekommen ist.[1] Im Übrigen wirkt sich eine Vereinbarung mit dem Mieter, dass er neben der Miete die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, auf die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht aus. Ersetzt der Mieter dem Vermieter die Kosten für Reparaturaufwendungen, handelt es sich beim Vermieter um Einnahmen i. S. v. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge