Die Dauervermietung von Flächen, z. B. für Verkaufsstände oder zum Abstellen von Kraftfahrzeugen von Berufspendlern, stellt eine Vermögensverwaltung dar; die Miete führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Werden neben der Überlassung von Flächen auch erhebliche Sonderleistungen erbracht, wie z. B. bei einem Betrieb eines Parkplatzes mit unternehmerischer Organisation[1] oder bei einem Campingplatz mit Zurverfügungstellung sanitärer Anlagen und ihrer Reinigung, Stromversorgung sowie Pflege und Überwachung des Platzes, liegen insgesamt Einnahmen aus Gewerbebetrieb vor.[2]

Die Vermietung von Liegeplätzen für 70 Sportboote wurde als private Vermögensverwaltung angesehen[3], die Vermietung eines Yachthafens mit ca. 260 Wasserliegeplätzen und Landliegeplätzen für Sportboote und Erbringung von wesentlichen Nebenleistungen jedoch als gewerbliche Tätigkeit gewertet.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge