Wenn die Minijob-Grenze nur knapp überschritten wird, erhält der Arbeitnehmer weniger ausgezahlt als bei einem Minijob mit geringerem Entgelt. Um diesen Übergang abzumildern, wird in der Gleitzone das beitragspflichtige Entgelt mit dem Faktor F bemessen, indem bis zum 30.9.2022 der Wert von 30 % durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf Arbeitsentgelt entstanden ist, geteilt wird.
Wegen der Beitragssätze, die 2021 und bis zum 30.9.2022 übereinstimmen, beträgt der Faktor F unverändert 0,7509 .
Übergang vom Minijob zum Midijob (bis 30.9.2022)
Ein Unternehmer beschäftigt eine Teilzeitkraft für 451 EUR im Monat. Die Teilzeitkraft wird nach der Steuerklasse I besteuert, sodass keine Lohnsteuer anfällt. Die Sozialversicherung berechnet der Unternehmer nach der folgenden abgekürzten Formel:
1,13187648 × 451,00 – 171,439416 = 339,04 EUR
Gesamtbeitrag | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil | ||
---|---|---|---|---|
Faktor F/BMG | 0,7509 | 339,04 EUR | 451,00 EUR | Differenz |
Rentenversicherung | 18,6 % | 63,06 EUR | 41,95 EUR | 21,11 EUR |
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,6 % | 49,50 EUR | 32,93 EUR | 16,57 EUR |
Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) | 1,30 % | 4,41 EUR | 2,93 EUR | 1,48 EUR |
Arbeitslosenversicherung | 2,4 % | 8,14 EUR | 5,42 EUR | 2,72 EUR |
Pflegeversicherung*) | 3,05 % | 10,34 EUR | 6,88 EUR | 3,46 EUR |
Insolvenzgeldumlage | 0,09 % | 0,31 EUR | 0,31 EUR | --- |
Summe der Sozialversicherungsbeiträge | 135,76 EUR | 90,42 EUR | 45,34 EUR |
*) Die Pflegeversicherung für Kinderlose beträgt 3,40 %.
Der Gesamtlohnaufwand für den Arbeitgeber beträgt (451 EUR + 90,42 EUR =) 541, 42 EUR. Der Arbeitnehmer erhält netto einen Betrag von (451 EUR – 45,34 EUR =) 405,66 EUR ausgezahlt.
Ehegattenarbeitsverhältnis prüfen
Wenn es darum geht, dem eigenen Ehegatten eine preiswerte Krankenversicherung zu verschaffen, kann ein Ehegattenarbeitsverhältnis sinnvoll sein, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt geringfügig über 450 EUR liegt. Der Arbeitgeberanteil ist voll als Betriebsausgabe abziehbar.
Sozialversicherungsrechtliche Anerkennung prüfen
Vorab sollte geprüft werden, ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich anerkannt wird.
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