Rz. 65

In den letzten Jahren sind mezzanine Finanzinstrumente zu einer immer bedeutenderen Finanzierungsform im Vergleich zu den klassischen Finanzinstrumenten herangewachsen. Als Grund dafür lässt sich die gleichzeitige Verwendung von bestimmten Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponenten in einer einzigen Finanzierungsform anführen. Vor allem durch die individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten von mezzaninen Finanzinstrumenten erhöht sich die Attraktivität dieser Finanzierungsform in zunehmendem Maße, da sich so maßgeschneiderte auf das jeweilige Unternehmen angepasste Finanzinstrumente verwenden lassen. Gleichzeitig erhöht sich durch die Vielzahl an individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten mezzaniner Finanzinstrumente der Komplexitätsgrad der Erfassung von mezzaninen Finanzinstrumenten sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz. Eine länderübergreifende mezzanine Finanzkonstruktion verstärkt zusätzlich zu den individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten den Komplexitätsgrad.

 

Rz. 66

Aufgrund unterschiedlicher Zwecksetzungen des handelsrechtlichen und des steuerrechtlichen Jahresabschlusses kann nicht für beide Rechtskreise ein Gleichklang bei der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital und damit bei der bilanziellen Behandlung von mezzaninen Finanzinstrumenten gefordert und erreicht werden. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zwecksetzungen jeweils eine zweckadäquate Bilanzierung mezzaniner Finanzinstrumente anzustreben.

 

Rz. 67

Abhängig von dem zugrunde liegenden Bilanzierungsrahmen sollten jeweils allgemein akzeptierte Kriterien entwickelt werden, anhand derer eine eindeutige und allgemein anerkannte Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital vorgenommen werden kann, um auf diese Weise eine eindeutige bilanzielle Einordnung der Vielzahl unterschiedlicher mezzaniner Finanzinstrumente zum Eigen- oder Fremdkapital zu gewährleisten.

 

Rz. 68

Bei der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital und der Berechnung von Kapitalkennziffern sollte unabhängig von dem zugrunde liegenden Bilanzierungsrahmen vornehmlich auf den wirtschaftlichen Gehalt des Eigenkapitals abgestellt werden.[1] Anzustreben ist eine Definition des Eigenkapitals, die insbesondere an der Verlustausgleichs- und Haftungsfunktion bereitgestellter Mittel anknüpft.

[1] Vgl. hierzu sowie zum Folgenden auch Naumann, BB 2006, Heft 11, S. I.

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