Überblick

Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb.

Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig unternehmensfreundlicher ist. Ausgangspunkt der Vorschläge war die im Mai 2016 erfolgte Entscheidung des Rates, bei der bestehenden Besteuerung im Mitgliedstaat des Verbrauchs zu bleiben und nicht – wie noch 1993 bei Einführung des Binnenmarktes vorgesehen – zum Prinzip der Besteuerung im Ursprungsmitgliedstaat überzugehen. Auf dieser Grundlage konnten seit Ende des Jahres 2017 diverse Projekte abgeschlossen werden, andere befinden sich noch in der Beratung auf europäischer Ebene. Rechtsetzungsvorschläge bzw. bereits angenommene Rechtsakte in folgenden Themenbereichen bilden dabei den Schwerpunkt:

  • Modernisierung der mehrwertsteuerrechtlichen Regelungen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel im B2C-Bereich (sog. Digitalpaket),
  • Novellierung der Sonderregelungen für kleine und mittlere Unternehmen,
  • Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister,
  • Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Warenhandels zwischen den Mitgliedstaaten,
  • Überarbeitung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze,
  • Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und
  • Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL.

Teile dieses Aktionsplans sind in der Zwischenzeit insbesondere durch folgende Rechtsetzungsakte des Rates bzw. mittlerweile vorliegender Richtlinien- und Verordnungsvorschläge der EU-Kommission umgesetzt:[2]

  • Modernisierung der mehrwertsteuerrechtlichen Regelungen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel im B2C-Bereich (sog. Digitalpaket) in Form der bereits in Kraft getretenen

    • Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5.12.2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen[3]
    • Durchführungsverordnung (EU) 2017/2459 des Rates vom 5.12.2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (nachstehend MwStSystRL-DVO)[4]
    • Verordnung (EU) 2017/2454 des Rates vom 5.12.2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (nachstehend DV 904/2010)[5]
    • Richtlinie (EU) 2019/1995 vom 21.11.2019 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen[6]
    • Durchführungsverordnung (EU) 2019/2026 vom 21.11.2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich der über elektronische Schnittstellen unterstützten Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen sowie bezüglich der Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen sowie Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte Lieferungen von Gegenständen innerhalb der Union tätigen[7]
    • Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 der Kommission v. 12.2.2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflichtige, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen sowie Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte Lieferungen von Gegenständen innerhalb der Union tätigen[8]
  • Richtlinie (EU) 2020/1756 des Rates vom 20.11.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Identifizierung von Steuerpflichtigen in Nordirland[9]
  • Durchführungsverordnung (EU) 2022/432 des Rates v. 15.3.2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich der Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und/oder der Verbrauchsteuer[10]
  • Beschluss (EU) 2020/1109 des Rates v. 20.7.2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie[11]
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1112 des Rates v. 20.7.2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2026 in Bezug auf den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie[12]
  • Verordnung (EU) 2020/1108 des Rates v. 20.7.2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie.[13]
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1318 der Kommission v. 22.9.2020 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2020/21 und (EU) 2020/194 in Bezug auf...

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