Das ursprünglich in dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthaltene Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen ist in der RL 2018/1910 nicht enthalten. Dies bedeutet insbesondere, dass die Konsignationslagerregelung und die Reihengeschäftsdefinition seit 1.1.2020 unabhängig von der Beteiligung sog. zertifizierter Steuerpflichtiger Anwendung finden. Hierfür mögen bei der Ablehnung dieses Konzepts durch die EU-Mitgliedstaaten insbesondere folgende Gründe ausschlaggebend gewesen sein: Eine Vergleichbarkeit des CTP mit dem zollrechtlichen AEO (Authorised Economic Operator) dürfte kaum gegeben sein. Die Prüfung eines CTP bzw. das damit verbundene Monitoring dürfte für die Verwaltung sehr aufwendig sein. Jeder Unternemer dürfte bestrebt sein, eine Einstufung als CTP zu erhalten, um cash-flow-Vorteile nutzen und seinem Vertragspartner gegenüber als vertrauenswürdig erscheinen zu können. Dieses kann ein Zweiklassensystem von Unternehmern schaffen. Hinzu kommt mit Blick darauf, dass ein CTP diesen Status europaweit innehaben würde, dass das Strafrecht der EU-Mitgliedstaten unterschiedlich ausgestaltet ist, die Verwaltung grds. auch keine Buchführungssysteme kontrolliert und bei Einführung des CTP als eine Art Ratingagentur fungieren müsste.

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