Rz. 17

Die Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode fußt hinsichtlich der Technik auf der Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Es werden die Auswirkungen der einzelnen Prüfungsfeststellungen auf die einzelnen Aufwands- und Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt. Aus diesem Ergebnis werden dann die Gewinnauswirkungen abgeleitet.

[1] Vgl. Wenzig, Außenprüfung Betriebsprüfung, 10. Aufl. 2014, S. 706 f.

3.2.1 Grundsätze

 

Rz. 18

Die grundsätzlichen Zusammenhänge dieser Mehr- und Weniger-Rechnung lassen sich folgendermaßen darstellen:[1]

  • jede Minderung eines Aufwandspostens führt zu einer Gewinnerhöhung,
  • jede Erhöhung eines Aufwandspostens führt zu einer Gewinnminderung,
  • jede Minderung eines Ertragspostens führt zu einer Gewinnminderung,
  • jede Erhöhung eines Ertragspostens führt zu einer Gewinnerhöhung.
[1] Vgl. Wenzig, Außenprüfung Betriebsprüfung, 10. Aufl. 2014, S. 707.

3.2.2 Technik

 

Rz. 19

Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode soll anhand einiger Beispiele aus der Praxis (Prüfungsfeststellungen) erläutert werden.

 

Beispiel 1:

Erhöhungen beim Warenbestand

zum 31.12.2020: Erhöhung von 64.000 EUR um 10.000 EUR auf 74.000 EUR

zum 31.12.2021: Erhöhung von 84.000 EUR um 16.000 EUR auf 100.000 EUR

zum 31.12.2022: Erhöhung von 80.000 EUR um 24.000 EUR auf 104.000 EUR

Zunächst soll verdeutlicht werden, dass Berichtigungen beim Warenbestand Berichtigungen beim GuV-Posten Wareneinsatz (Aufwandsposten) nach sich ziehen. Hierzu eine Gegenüberstellung der Entwicklung des Wareneinkaufskontos lt. Buchführung und lt. Betriebsprüfung:

Entwicklung des Wareneinkaufskontos lt. Buchführung

 
S Wareneinkaufskonto 2020 H
EBK 60.000 EUR SBK 64.000 EUR
Zugänge 600.000 EUR GuV-Kto. 596.000 EUR
660.000 EUR 660.000 EUR
 
S Wareneinkaufskonto 2021 H
EBK 64.000 EUR SBK 84.000 EUR
Zugänge 640.000 EUR GuV-Kto. 620.000 EUR
704.000 EUR 704.000 EUR
 
S Wareneinkaufskonto 2022 H
EBK 84.000 EUR SBK 80.000 EUR
Zugänge 680.000 EUR GuV-Kto. 684.000 EUR
764.000 EUR 764.000 EUR

Entwicklung des Wareneinkaufskontos lt. Betriebsprüfung, d. h. unter Berücksichtigung der erhöhten Warenbestände:

 
S Wareneinkaufskonto 2020 H
EBK 60.000 EUR SBK 74.000 EUR
Zugänge 600.000 EUR GuV-Kto. 586.000 EUR
660.000 EUR 660.000 EUR
 
S Wareneinkaufskonto 2021 H
EBK 74.000 EUR SBK 100.000 EUR
Zugänge 640.000 EUR GuV-Kto. 614.000 EUR
714.000 EUR 714.000 EUR
 
S Wareneinkaufskonto 2022 H
EBK 100.000 EUR SBK 104.000 EUR
Zugänge 680.000 EUR GuV-Kto. 676.000 EUR
780.000 EUR 780.000 EUR

Der Vergleich des jeweiligen Wareneinkaufskontos nach der Außenprüfung mit dem entsprechenden Wareneinkaufskonto vor der Außenprüfung ergibt folgende Abweichung beim Aufwandsposten Wareneinsatz:

 
2020: Minderung des Wareneinsatzes um 10.000 EUR
2021: Minderung des Wareneinsatzes um 6.000 EUR
2022: Minderung des Wareneinsatzes um 8.000 EUR

Bei der vorstehenden Gegenüberstellung sind aus Vereinfachungsgründen die althergebrachten klassischen Warenkonten verwandt worden. Wird – wie in der Regel üblich – darüber hinaus ein Warenbestandskonto mit oder ohne Konto Bestandsveränderungen geführt, muss die Abweichung beim Aufwandsposten Wareneinsatz im Rahmen einer Nebenrechnung außerhalb der Buchführung ermittelt werden.

 

Rz. 20

Die Erhöhung des Warenbestands Ende 2020 bewirkt eine Minderung des Wareneinsatzes 2020 um 10.000 EUR. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Bestandteils (Warenendbestands) des Wareneinkaufskontos zum Jahresende automatisch eine Minderung des Erfolgsteils (Wareneinsatzes) nach sich zieht.

Die Erhöhung des Warenanfangsbestands 2021 um 10.000 EUR zieht eine Erhöhung des Wareneinsatzes 2021 um 10.000 EUR, die Erhöhung des Warenendbestands 2021 um 16.000 EUR, eine entsprechende Minderung des Wareneinsatzes 2021 um 16.000 EUR nach sich. Im Endergebnis verringert sich der Wareneinsatz 2021 um 6.000 EUR (– 16.000 EUR; + 10.000 EUR).

Die Erhöhung des Warenanfangsbestands 2022 um 16.000 EUR bewirkt eine Erhöhung des Wareneinsatzes 2022 um 16.000 EUR, die Erhöhung des Warenendbestands 2022 um 24.000 EUR eine Minderung des Wareneinsatzes um 24.000 EUR. Im Endergebnis verringert sich der Wareneinsatz 2022 um 8.000 EUR (– 24.000 EUR; + 16.000 EUR).

Die Kürzung des Aufwandspostens Wareneinsatz führt in den einzelnen Jahren zu einer entsprechenden Gewinnerhöhung.

Gewinnauswirkungen:

 
2020: + 10.000 EUR  
2021: + 6.000 EUR  
2022: + 8.000 EUR  
 

Rz. 21

Darstellung in Form der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV- Methode:

 
  2020 2021 2022
GuV-Methode + + +
Wareneinsatz 10.000   6.000   8.000  
alternativ: 10.000   16.000 10.000 24.000 16.000
Wareneinsatz    
      10.000 16.000
      6.000   8.000  

Darstellung der Gewinnauswirkungen nach der Bilanzpostenmethode siehe Beispiel 4 unter Rz. 31.

 

Rz. 22

 

Beispiel 2:

Der selbstständige Handelsvertreter A mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG erzielt durch Vermittlungsgeschäfte laufend Provisionserträge. Im vorliegenden Fall entsteht der Provisionsanspruch mit Ausführung der vermittelten Geschä...

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