Im letzten Schritt werden die angefallenen Kosten auf die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen, die in der Kostenrechnung als Kostenträger bezeichnet werden, verteilt. Für die Zuordnung der Einzelkosten ergeben sich dabei keine Schwierigkeiten, da Einzelkosten gemäß Definition unmittelbar den Kostenträgern zugerechnet werden können. Die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger muss dagegen mittels mehr oder weniger aufwendiger Verfahren durchgeführt werden.
Grundsätzlich bieten sich folgende Kalkulationsverfahren an:
- Divisionskalkulation
- Äquivalenzziffernkalkulation
- Zuschlagskalkulation
- Verrechnungssatzkalkulation
- Kuppelproduktkalkulation
Die für die Materialgemeinkosten gängigste Methode im Bereich der Vollkostenrechnung ist die Zuschlagskalkulation.
Summe der Materialeinzelkosten (MEK) | 100.000 EUR |
Summe der Materialgemeinkosten (MGK) | 50.000 EUR |
Zuschlagsatz: | 50.000 | = 50 % |
100.000 |
Materialkosten Produkt A:
1 | Fertigungsmaterial | 50 EUR | |
2 | + | Materialgemeinkosten (50% von 1) | 25 EUR |
3 | = | Materialkosten (1 + 2) | 75 EUR |
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