Nicht zu verwechseln mit den Materialgemeinkosten ist der Begriff des
Gemeinkostenmaterials. Hierunter werden die Materialien verstanden, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbar sind. Meist handelt es sich um Betriebsstoffe, die nur übergeordneten Einheiten, wie Kostenstellen, Abteilungen oder Gebäuden, zugeordnet werden können. Aus Vereinfachungsgründen werden oft auch die Hilfsstoffe zum Gemeinkostenmaterial gerechnet. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einzelerfassung und direkte Zurechnung zu einem Kostenträger zu aufwendig sind. Diese Kosten werden dann auch mit dem Begriff der unechten Gemeinkosten bezeichnet.
Ausgehend vom Industriekontenrahmen (IKR) lässt sich die Materialbeschaffung und der -verbrauch wie folgt darstellen:
Materialeinkauf auf Ziel:
20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
an an 43 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Materialverbrauch bei sofortiger Erfassung z.B. durch Entnahmescheine:
60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
an 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
Insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben wird der Materialverbrauch der Periode nicht sofort erfasst. Erst zu Periodenende wird durch Inventur der Bestand ermittelt und der Materialverbrauch dann im Wege der Skontration (Materialabrechnung) wie folgt errechnet:
Materialbestand zu Periodenanfang | |
+ | Materialzugänge der Periode |
- | Bestand zu Periodenende |
= | Materialverbrauch der Periode |
Erst daraus ergibt sich die Buchung für den Materialverbrauch:
60 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
an 20 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
Anfangsbestand | Endbestand laut Inventur | |||||
Zugänge | ||||||
Saldo = Entnahmen der Periode | Verbrauch der Periode | Materialverbrauch der Periode | ||||
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