Ein Auftrag in Fertigungs- oder Handwerksbetrieben setzt sich i. d. R. aus den folgenden Positionen zusammen:

  • Material und sonstige Einzelkosten;
  • Arbeitszeiten;
  • Maschinenzeiten;
  • Gewinn;
  • ggf. Nachlässe und/oder Skonto sowie
  • gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer sollte immer in die Preisberechnung einbezogen werden, wenn Produkte oder Leistungen an Privatkunden verkauft werden. Bei Geschäftskunden kann ggf. auf den Ausweis verzichtet werden.

Ihre Aufgabe ist es, die richtigen Annahmen zu einem Auftrag zu tätigen. Sie müssen in der Lage sein, aus den Kundenanforderungen realistische Schätzungen vorzunehmen bzgl.

  • Materialeinsatz (Mengen und Preise);
  • Arbeits- und Maschinenstunden (Mengen/Anzahl);
  • Gewinn (Prozent) und
  • Höhe evtl. Nachlässe (Prozent).

Dies ist oft ein Problem, da im Vorfeld nicht immer alle Daten zur Verfügung stehen. Möglicherweise bleiben Unsicherheiten bei Arbeits- und Maschinenzeiten oder die genauen Materialpreise oder -mengen sind noch nicht bekannt. Dennoch müssen Sie Ihren Kunden gegenüber eine verbindliche Aussage machen. Soweit möglich, sollten Sie sich an ähnlichen Aufträgen der Vergangenheit orientieren. Wenn es um Materialpreise geht, fragen Sie bei Ihren Lieferanten mündlich an und bitten Sie ihn, eine qualifizierte Aussage zu tätigen.

  • Schätzen Sie Mengen und Preise für Materialien, Komponenten oder Rohstoffe (siehe Tab. 10, Teil I).
  • Multiplizieren Sie die voraussichtliche Anzahl der Arbeitsstunden bzw. die Stunden je Maschine mit den in Schritt 5 ermittelten Zuschlagssätzen (siehe Tab. 10, Teil II).
  • Fallen außer Material oder Rohstoffen weitere Einzelkosten an, können Sie diese separat erfassen (siehe Tab. 10 Teil III). Hier sind wieder Angaben zu Mengen und Preisen gefordert.
  • Wenn Sie alle Kosten addieren, erhalten Sie die Selbstkosten Ihres Produktes oder Auftrags, im Beispiel 879,28 EUR. Wenn Sie Ihrem Kunden diesen Preis – zuzüglich Mehrwertsteuer – in Rechnung stellen, arbeiten Sie Kosten deckend, erzielen aber keinen Gewinn. Und wenn Sie Ihrem Kunden noch Nachlässe oder Skonto gewähren müssen, entsteht sogar ein Verlust. Zum Selbstkostenpreis kommen noch Ihre Gewinnvorstellungen sowie die Branchen üblichen Nachlässe und die Mehrwertsteuer.

Am Ende steht ein Bruttoverkaufspreis von 1.378,34 EUR.

 
    Mengen bzw. Stunden Preis Gesamt
I. Material/Komponenten      
  Material/Komponente 1 2,0 211,19 EUR 422,38 EUR
  Material/Komponente 2 5,0 23,68 EUR 118,40 EUR
  Material/Komponente 3 0,0 - EUR - EUR
  Material/Komponente 4 0,0 - EUR - EUR
  Material/Komponente 5 0,0 - EUR - EUR
= Materialkosten     540,78 EUR
II. Produktions- und Maschinenkosten      
+ Betrieb / Produktion 4,0 34,74 EUR 138,95 EUR
+ Maschine 1 0,5 44,02 EUR 22,01 EUR
+ Maschine 2 2,0 38,06 EUR 76,13 EUR
+ Maschine 3 1,0 29,97 EUR 29,97 EUR
+ Maschine 4 1,5 35,63 EUR 53,45 EUR
+ Maschine 5 0,0 30,18 EUR - EUR
+   0,0    
= Produktions- und Maschinenkosten     320,50 EUR
III. Sondereinzelkosten      
+ Spezialwerkzeug für Artikel/Auftrag 0,0 - EUR - EUR
+ Fracht, Verpackung 1,0 18,00 EUR 18,00 EUR
= Sondereinzelkosten     18,00 EUR
= Selbstkosten Auftrag     879,28 EUR
+ Gewinnzuschlag   15,00 % 131,89 EUR
= Barverkaufspreis   97,00 % 1.011,17 EUR
+ Skonto   3,00 % 31,27 EUR
= Zielverkaufspreis   90,00 % 1.042,44 EUR
+ Rabatte   10,00 % 115,83 EUR
= Listenpreis   100,00 % 1.158,27 EUR
+ Mehrwertsteuer   19,00 % 220,07 EUR
= Bruttoverkaufspreis     1.378,34 EUR

Tab. 10: Beispiel einer Kalkulation mit Maschinenstundensätzen

 
Hinweis

Den Gewinnaufschlag herleiten

Überlegen Sie, wie viel Prozent Gewinn Sie im Schnitt mit einem Auftrag erzielen möchten, was realistisch ist und sich am Markt durchsetzen lässt. Im Beispiel wird von 15 % Gewinn ausgegangen. Als Massen- oder Serienfertiger sollten Sie den gleichen Prozentsatz wählen. Ein Hersteller von individuellen Gütern kann oft von Auftrag zu Auftrag entscheiden.

Nachdem Sie den Auftrag erledigt haben sollten Sie sich immer die Zeit nehmen, zu prüfen, ob Ihre Annahmen realistisch waren oder ob und in welchen Fällen es Korrekturbedarf gibt: mit einer Nachkalkulation.

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