In das Register werden eingetragen:

 

1.

die Registernummer der Marke,

 

2.

das Aktenzeichen der Anmeldung, sofern es nicht mit der Registernummer übereinstimmt,

 

3.

die Darstellung [1] [Bis 13.01.2019: Wiedergabe ] der Marke,

Ab 01.07.2009:

4.

die Angabe der Markenform,

 

4.

[2]die Angabe der Markenform, wenn es sich um eine dreidimensionale Marke, eine Kennfadenmarke, eine Hörmarke oder um eine sonstige Markenform handelt,

 

5.

bei farbig eingetragenen Marken die entsprechende Angabe und die Bezeichnung der Farben,

 

6.

[3]gegebenenfalls eine Beschreibung der Marke,

Vom 01.07.2009 bis 23.06.2016:

6.

eine in den Akten befindliche Beschreibung der Marke,

Bis 30.06.2009:

6.

ein Hinweis auf eine bei den Akten befindliche Beschreibung der Marke,

 

7.

bei Marken, die wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 des Markengesetzes) eingetragen sind, die entsprechende Angabe,

 

8.

bei Marken, die auf Grund einer im Ursprungsland eingetragenen Marke gemäß Artikel 6 quinquies der Pariser Verbandsübereinkunft eingetragen sind, eine entsprechende Angabe,

 

9.

[4]gegebenenfalls die Angabe, dass es sich um eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke handelt,

Bis 13.01.2019:

9.

gegebenenfalls die Angabe, dass es sich um eine Kollektivmarke handelt,

 

10.

[5]bei einer Marke, deren Zeitrang nach Artikel 34 oder Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2015/2424 (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 21) geändert worden ist, für eine angemeldete oder eingetragene Unionsmarke in Anspruch genommen wurde, die Angabe des entsprechenden Aktenzeichens und im Fall der Löschung der Marke die Bezeichnung des Verfalls- oder Nichtigkeitsgrundes,

Vom 24.06.2016 bis 13.01.2019:

10.

bei einer Marke, deren Zeitrang nach Artikel 34 oder 35 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 für eine angemeldete oder eingetragene Unionsmarke in Anspruch genommen wurde, die Angabe des entsprechenden Aktenzeichens und im Fall der Löschung der Marke die Bezeichnung des Löschungsgrundes,

Bis 23.06.2016:

10.

bei einer Marke, deren Zeitrang nach Artikel 34 oder 35 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke vom 20. Dezember 1993 (ABl. EG 1994 Nr. L 11 S. 1) für eine angemeldete oder eingetragene Gemeinschaftsmarke in Anspruch genommen wurde, die Angabe des entsprechenden Aktenzeichens und im Fall der Löschung der Marke die Bezeichnung des Löschungsgrundes,

 

11.

der Anmeldetag der Marke,

 

12.

gegebenenfalls der Tag, der für die Bestimmung des Zeitrangs einer Marke nach § 37 Abs. 2 des Markengesetzes maßgeblich ist,

 

13.

der Tag, der Staat und das Aktenzeichen einer vom Markeninhaber beanspruchten ausländischen Priorität (§ 34 des Markengesetzes),

 

14.

Angaben zu einer vom Markeninhaber beanspruchten Ausstellungspriorität (§ 35 des Markengesetzes),

 

15.

[6]der Name, gegebenenfalls die Rechtsform[7] und der[8] Wohnsitz oder Sitz des Inhabers der Marke; bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht im Gesellschaftsregister eingetragen ist,[9] auch der Name und Wohnsitz des benannten vertretungsberechtigten Gesellschafters,

Bis 31.12.2004:

15.

der Name und Wohnsitz oder Sitz des Inhabers der Marke,

 

16.

wenn ein Vertreter bestellt ist, der Name und Sitz des Vertreters,

 

17.

die Anschrift[10] [Bis 23.06.2016: Zustellungsanschrift] mit einer Angabe zum Empfänger[11] [Bis 23.06.2016: Zustellungsempfänger],

 

18.

[12]das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen unter Angabe der Leitklasse und der weiteren Klassen,

Bis 31.12.2006:

18.

das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen unter Angabe der Leitklasse und der weiteren Klassen in gruppierter Form,

 

19.

der Tag der Eintragung in das Register,

 

20.

der Tag der Veröffentlichung der Eintragung,

 

20a.

[13]der Beginn und das Ende der Benutzungsschonfrist nach den §§ 26 und 43 Absatz 1 des Markengesetzes,

 

21.

wenn nach Ablauf der Widerspruchsfrist kein Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erhoben worden ist, eine entsprechende Angabe,

 

22.

[14]wenn Widerspruch erhoben worden ist,

 

a)

eine entsprechende Angabe,

 

b)

Angaben zum Widerspruchszeichen, auf das der Widerspruch gestützt wird,

 

c)

der Status des Widerspruchs,

 

d)

der Tag des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens,

 

e)

bei vollständiger Löschung der Marke eine entsprechende Angabe,

 

f)

bei teilweiser Löschung der Marke die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Löschung bezieht,

Bis 13.01.2019:

22.

wenn Widerspruch erhoben worden ist,

a)

eine entsprechende Angabe,

b)

der Tag des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens,

c)

bei vollständiger Löschung der Marke eine entsprechende Angabe,

d)

bei teilweiser Löschung der Marke die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Löschung bezieht,

 

23.

die Verlängerung der Schutzdauer,

 

24.

[15]wenn ein Dritter Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke gestellt oder Klage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke er...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge