Die (Schluss-)Rechnung sollten Unternehmer möglichst sofort nach Leistungserbringung stellen. Muss z. B. das Werk zuvor noch abgenommen werden, sollten Unternehmer darauf drängen, dass die Abnahme zügig nach Fertigstellung vorgenommen wird. Eine zügige Rechnungsstellung signalisiert keine Liquiditätsschwäche, sondern Professionalität und ist Ausdruck eines gut funktionierenden Rechnungswesens. Es ist nur eine Frage der Organisation, damit Lieferung der Ware und zugehörige Rechnung am gleichen Tag beim Kunden eingehen.

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